In den USA sind unzählige Gerichtsverfahren gegen Social Media-Anbieterinnen hängig. Google und Meta wurden jüngst verurteilt infolge mangelhaftem Kinder- und Jugendschutz. In der Schweiz ist aktuell nicht die Justiz, sondern der Gesetzgeber mit der Regulierung von Plattformen beschäftigt. Dieser Beitrag skizziert den Inhalt des Gesetzesentwurfs und wie Politik und Gesellschaft diesen beurteilen.
von Anna Kuhn
Zu wenig Kindesschutz und kaum Schutz vor Suchtrisiken: Zu diesem Verdikt kamen kürzlich zwei Geschworenengerichte in Bezug auf die Tech-Konzerne Meta und Alphabet.
Das Geschworenengericht New Mexico kam in Bezug auf Meta, zu dem Facebook, WhatsApp und Instagram gehören) zum Schluss, dass der Konzern die Nutzerinnen und Nutzer über die Sicherheit der digitalen Plattformen täusche und wissentlich die psychische Gesundheit von Kindern schädigte, z.B. indem Meta die Gefahren sexueller Ausbeutung auf seinen Plattformen verheimlicht habe. Das Gericht sah darin einen Verstoss gegen das Verbraucherschutzgesetz.
In einem weiteren Verfahren gegen Meta und die Google-Tochtergesellschaft YouTube machte eine junge Klägerin geltend, dass die Nutzung der Social Media Anwendungen bei ihr zu Depressionen, Angstzuständen und Störungen des Selbstbildes beitrugen. Das Geschworenengericht in Los Angeles urteilte in einem wegweisenden Entscheid, dass die Nutzerinnen und Nutzer von Social Media ungenügend über (bestehende) Suchtrisiken informiert werden (siehe BBC Report hier). Im Verfahren waren zunächst auch Tiktok und Snapchat Beklagte, welche sich jedoch aussergerichtlich mit der Klägerin einigten.
Die Gerichte verurteilten Meta und Alphabet zu Straf- und Schadenersatzzahlungen. Vorerst. Denn gegen beide Urteile legten die Tech-Unternehmen Berufung ein.
Es sind aktuell viele weitere Klagen in den USA hängig, die das Suchtpotenzial von Social Media zum Gegenstand haben. Anders als in früheren Verfahren geht es nicht um den Inhalt der Posts, wofür die Plattformen kaum haftbar gemacht werden können. Grund dafür ist, dass die US-amerikanische Gesetzgebung die Betreiber von der Verantwortung für die Inhalte entbindet (konkret: Section 230 des Communications Decency Act). Die Klägerinnen und Kläger fokussieren in den hängigen Verfahren daher vielmehr auf das Design der Plattformen und damit das eigentliche Geschäftsmodell der Konzerne.
Plattformregulierung in der Schweiz
Angesichts der – nun gerichtlich erwiesenen – Gefahren bei der Nutzung von Social Media, stellt sich die Frage nach dem Umgang der Schweiz mit den jeweiligen Anbietern. In der Schweiz sind keine Gerichtsverfahren, jedoch ein neues Gesetz zur Regulierung von Plattformen hängig: Das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (kurz: KomPG).
Der Gesetzesentwurf verpflichtet sehr grosse Kommunikationsplattformen dazu, Nutzerinnen und Nutzern ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, um (vermutungsweise) rechtswidrige Inhalte niederschwellig melden zu können. Gemeldet werden können Beiträge, die u.a. folgende Tatbestände tangieren:
- Verleumdung (Art. 174 StGB)
- Beschimpfung (Art. 177 StGB)
- Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB)
Als sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen gelten Dienste, die monatlich durchschnittlich von 10% der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden (das wären aktuell rund 900’000 Nutzerinnen und Nutzer). Erfasst werden damit nur sehr grosse Dienste, deren Auswirkung in der öffentlichen Debatte als systemisch erachtet wird. Das Gesetz ist daher nicht als grundsätzliche Plattformregulierung zu sehen, sondern vielmehr als risikobasierte Regulierung.
Folgende weitere Pflichten grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sind im Gesetzesentwurf verankert:
- Die Löschung von Inhalten sowie Kontensperrungen müssen gegenüber den betroffenen Personen kommuniziert und begründet werden.
- Ein internes Beschwerdeverfahren muss bereitgestellt werden und im Falle von Streitigkeiten wird eine Mitwirkung zur aussergerichtlichen Streitbeilegung verlangt.
- Werbung oder sog. Empfehlungssysteme sind zu kennzeichnen.
- Bei Sitz im Ausland ist eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu benennen zur Erleichterung der Rechtsdurchsetzung.
Für eine detailliertere Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf siehe hier.
Von «Zensur» bis «klar ungenügend»
Nachdem der Bundesrat den Gesetzesentwurf Ende Oktober 2025 verabschiedete, hatten interessierte Kreise die Möglichkeit, bis am 16. Februar 2025 Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zum aktuellen Plattformgesetz gehen stark auseinander:
- Die SVP lehnt den Vorentwurf als «neues Zensurgesetz» ab und erachtet die Regelungen als Angriff auf die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.
- Die Mitte begrüsst das Gesetz im Grundsatz, fordert aber Nachbesserungen in Bezug auf den Schutz Minderjähriger, die Transparenzpflichten und Krisenintervention bei Desinformatio.
- Laut den Grünen der Gesetzesentwurf klar ungenügend und man verlangt z.B. die Aufnahme eines Verbotes von personalisierter Werbung.
- Die SP erachtet das Gesetz ebenfalls als ungenügend und verlangt zusätzlich eine vollständige Übernahme der Plattformregulierung der EU, um damit das Haftungsprivileg grosser Plattformen zu kippen
- Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) erachtet eine Regulierung als notwendig, verlangt aber Nachbesserung z.B. hinsichtlich der Haftung für rechtswidrige Inhalte
- Kinder und Jugendorganisationen wie Pro Juventute kritisieren den mangelhaften Schutz von Minderjährigen aufgrund der Gefahren wie Cybermobbing, Cybergrooming oder Desinformation. Weiter befürchten sie eine Schlechterstellung dieser Nutzergruppen gegenüber der EU, die mit dem Digital Services Act (DSA) über eine restriktivere Plattformregulierung verfügen.
- AlgorithmWatch Schweiz erachtet eine Regulierung von Kommunikationsplattformen als zwingend, sieht den Jugendschutz aber ebenfalls als ungenügend. Konkret fordern sie ein Verbot personalisierter Werbung für Minderjährige und die Ausweitung des Geltungsbereichs auf integrierte KI-Systeme.
- Für den Branchenverband Swico gehen die Neuerungen in der Tendenz zu weit und er sieht unnötige Bürokratie auf die Betroffenen zukommen.
Es fällt auf, dass die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf breit gefächert sind: Vollumfängliche Ablehnung oder teilweise Zustimmung, da aber stets gepaart mit der Forderung nach mehr Schutzmassnahmen.
Das zuständige Departement wird den Entwurf nun überarbeiten und dem Parlament zur Debatte unterbreiten. Der Zeitplan ist noch nicht bekannt.
Weitere Überlegungen
Im Rahmen der Gerichtsentscheide in den USA wurde evident, dass die von Social Media-Plattformen ausgehenden Gefahren immens und real sind. Die Funktionsweise der Algorithmen und das sich daraus ergebende Suchtpotenzial tangieren den Schutz von Kindern und Jugendliche als besonders vulnerable Menschen stark. Daneben ist die Rolle von digitalen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen als zentrale Player in der öffentlichen Meinungsbildung zu beachten. Die algorithmisch gesteuerte Platzierung von Content prägt das, was die Userinnen und User sehen.
Demgegenüber agieren die Akteure in der Schweiz derzeit weitgehend nach eigenen Regeln und ohne klare Vorgaben in Bezug auf Fairness, Transparenz, Moderation von Inhalten oder Rechtsdurchsetzung. Bestehendes Recht schafft nur bedingt Abhilfe, bspw. sieht das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) Auskunfts- oder Löschrechte vor, wenn Personendaten bearbeitet werden.
Die Schaffung einer eigenen Plattformregulierung wird für die Schweiz damit als essentiell erachtet. Der Fokus – ähnlich wie in den Gerichtsverfahren – auf die Funktionsweise der Plattformdienste und weniger auf die Kontrolle von Inhalten scheint dabei erfolgversprechend.
Was das Gesetz bislang nicht adressiert, sind Verbindungen zu anderen Rechtsgrundlagen, so z.B. dem Urheberrechtsgesetz. Nicht geklärt ist bspw. die Frage, ob ein wirtschaftlicher Ausgleich gefordert ist, wenn Plattformen journalistische Inhalte für Headlines oder Snippets verwenden (anders dagegen adressiert dies die EU im Leistungsschutzrecht).
Ein Shutdown bedeutet der Gesetzesentwurf für die sehr grossen Plattformen sicherlich nicht. Ob vielmehr verstärkte Pflichten – wie vielfach gefordert – Eingang in eine überarbeitete Version finden, wird sich zeigen. Wir bleiben dran!
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Foto credit: Oleksandra Mukhachova & The Bigger Picture on betterimagesofai.org