Auf swissblawg.ch findet sich eine gute Zusammenfassung eines kürzlich ergangenen Bundesgerichtsentscheids zum Begriff der “Einrichtung des öffentlichen Rechts” im Beschaffungswesen. Der Begriff taucht in vielen Schweizer Gesetzen auf. Gerade im Submissionswesen bestehen aber in der Praxis häufig Missverständnisse über die nicht ganz einfache Figur. Etwa dann, wenn eine Trägerschaft im privatrechtlichen Kleid als Einrichtung des öffentlichen Rechts apostrophiert wird. Das Bundesgericht schafft mit dem Urteil eine Klärung.