KI an der Volksschule – was ist sinnvoll?
Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) macht auch vor dem Schulalltag nicht Halt. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Schule stellen sich nebst Fragen des didaktisch lohnenswerten Einsatzes auch solche nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und sowie danach, was sinnvollerweise von der Schulleitung geregelt werden sollte.
Matthias Plattner, seit Juli als Rechtsanwalt bei Public Sector Law tätig, hatte anlässlich von zwei Workshops zum Thema KI in der Bildung an einer Oberstufenschule im Kanton Bern Gelegenheit, eine Präsentation über rechtliche Fragestellungen beim Gebrauch von KI im Unterricht zu halten und Fragen der teilnehmenden Lehrpersonen zu beantworten. Davor erhielten die Lehrpersonen durch Jean-Daniel Roth und Nina Liechti von BeLEARN, die Organisation für die Digitalisierung der Bildung, einen spannenden Einblick in den Ursprung und die Entwicklung von KI sowie die Technologie, die dahintersteckt. In beiden Workshops entstanden spannende Diskussionen mit den teilnehmenden Lehrpersonen.
Urheberrecht und Datenschutz
Hauptsächlich wollten die Lehrpersonen wissen, wem die von einer KI generierten Produkte gehören. Das aktuell in der Schweiz geltende Urheberrecht schützt ausschliesslich geistige Schöpfungen von Menschen. KI-Erzeugnissen fehlt es in den meisten Fällen an ebendieser Voraussetzung (da der kreative Beitrag des Menschen regelmässig minimal ist), weshalb in aller Regel ein Urheber im rechtlichen Sinne fehlt. Die Frage, wie KI von den Schüler:innen zur Aufgabenerledigung eingesetzt werden darf, und ob und wie diese zu zitieren ist, ist hingegen primär eine schulpolitische Frage, da das Urheberrecht die schulische Nutzung von Werken erlaubt. Schliesslich interessierte auch die Frage sehr, wie KI-Anwendungen eingesetzt werden dürfen, ohne dass man bei der Nutzung den Datenschutz verletzt. Personendaten (egal ob gewöhnliche oder besonders schützenswerte) sowie vertrauliche Daten, dürfen grundsätzlich nicht in kommerzielle, unentgeltliche genutzte KI-Anwendungen eingegeben werden, weil die Anbieter:innen der KI-Anwendungen die eingegebenen Daten regelmässig zu eigenen Zwecken weiternutzen. Die Nutzung solcher KI-Anwendungen bedingt vielmehr, dass Personendaten anonymisiert und vertrauliche Daten entfernt werden.
Klare Vorgaben der Schulleitung nötig
Es stellt sich nicht mehr primär die Frage, ob KI im Rahmen der öffentlichen Schule angewendet werden soll, sondern vielmehr, mit welcher Nutzung Chancen und Risiken am besten austariert werden können. Diese Frage gilt es durch die Schulleitungen zu klären, um den Lehrpersonen klare und verständliche Vorgaben zur Nutzung von KI mitgeben zu können. Die KI-Orientierung von BeLEARN dürfte dafür eine gute Basis bilden.