Mit der Botschaft zum Paket Schweiz-EU hat der Bundesrat die Debatte zu den Bilateralen III lanciert. Wer eine sachliche Diskussion der Polemik vorzieht, ist mit der Vortragsreihe zu den Bilateralen am Europa Institut der Universität Zürich EIZ an der richtigen Adresse. Dort wird deutlich, dass die Schweiz für eine gute bilaterale Zukunft noch ein paar Nüsse zu knacken hat. Dieser Blogpost reflektiert einige Aspekte der jüngsten EIZ-Veranstaltung zum Spannungsfeld EU-Paket und Demokratie.
von Philipp do Canto
Mit der Botschaft über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» beginnt im Europadossier eine heisse Phase. Entsprechende Konjunktur herrscht beim Europa Institut der Universität Zürich EIZ. Mit der öffentlichen Vortragsreihe zum Verhältnis Schweiz – Europa leistet das Institut einen wertvollen Beitrag zur Debatte. Hier tauchen wir nach paar Perlen der jüngsten Veranstaltung (23. März 2026). Diese trug den Titel Bilaterale III: Belastung für die Demokratie in der Schweiz?*
Dynamische Übernahme der EU-Rechtsetzung
Im Inputreferat wies Prof. Matthias Oesch auf die dynamische Rechtsübernahme hin, die neu auf die bestehenden Abkommen angewendet wird. Das ist namentlich von Bedeutung für die Personenfreizügigkeit, den Land- und Luftverkehr sowie das künftige Stromabkommen. Wir erinnern uns: Die Bilateralen I wurden 1999 als statische Abkommen angenommen, d.h. mit dem EU-Rechtsbestand im Zeitpunkt der Übereinkunft. Spätere Rechtsänderungen im EU-Raum übernahm die Schweiz, soweit dies sinnvoll war. Sie war zu einer Übernahme aber nicht verpflichtet. Bei der dynamischen Rechtsübernahme entwickelt sich das Schweizer Recht hingegen parallel zu den Anpassungen im EU-Recht weiter. Indes sollen auch hier Parlament und Souverän das letzte Wort behalten.
Als Gegenstück zur dynamischen Rechtsübernahme aus Brüssel ist die Einflussnahme der Schweiz im Rahmen der Mitwirkung oder decision shaping im EU-Rechtssetzungsprozess vorgesehen. Der Schweiz als Nichtmitglied der EU soll damit ein Weg eröffnet werden, in den relevanten Dossiers gleichwohl mitzureden, auch wenn dies kein Mitentscheid darstellt.
Im Schengen-Dossier wird das dynamische System bereits gelebt. Entsprechend liegen auch einzelne Beispiele von decision shaping vor. Prof. Oesch zeigte auf, wie sich Schweizer Schützenverbände erfolgreich für eine Ausnahme vom Verbot des privaten Besitzes einer Dienstwaffe in der EU-Waffenrichtlinie wehrten (vgl. Art. 9 Abs. 6 der Richtlinie). Gleichermassen gelang es dem Schweizer Modellflugverband, die strengen Anforderungen beim Einsatz von Drohnen zu mildern. Diese Beispiele erfolgreicher Einflussnahme wirken für gut organisierte Verbände ermunternd, ihre Partikularinteressen auch unter den Bilateralen III geltend zu machen.
Demokratiesichernde Infrastruktur im Parlament?
Wo sich hingegen keine schlagkräftigen Verbände einbringen können, beispielsweise bei Regelungen mit breiten Auswirkungen etwa auf Kinder, Familien oder auch Flugpassagiere oder Stromkonsumenten, fragt sich, wer für die Schweiz in Brüssel mit einheitlicher Stimme auftreten soll. In diesen Bereichen spielt Bundesbern bei der Mitwirkung an der EU-Rechtssetzung eine zentrale Rolle.
Eingangspforte ist die Bundesverwaltung, die Informationen über neue EU-Rechtsetzungsprojekte gemäss Parlamentsgesetz den aussenpolitischen Kommissionen der beiden Ratskammern übermittelt (AKP), welche entsprechend die Sachkommission einbeziehen können. Dieser Prozess ist allerdings auf wichtige Projekte beschränkt und läuft über Kommissionen, die ohnehin schon eine ausserordentliche Geschäftslast bewältigen müssen. Prof. Oesch befürchtet deshalb nicht ohne Grund ein Nadelöhr und weist auf das Informations- und Ressourcengefälle zwischen der Bundesverwaltung einerseits und den AKP andererseits hin. Zudem fragt er, ob im politischen Alltag in Bern ein ausreichendes Sensorium für die Bedeutung neuer EU-Rechtsakte bestehen wird.
In der anschliessenden Diskussion mit Parlamentariern sind sich an der EIZ-Veranstaltung alle einig, dass nur ein frühzeitiger Informationszugang und entsprechend rasche Interventionen in Brüssel Ergebnisse zeitigen können. Bei der Frage, ob es für diese Interventionen beim Bund und v.a. beim Parlament zusätzliche Infrastruktur braucht, gehen die Meinungen dagegen auseinander. Während sich eine Seite etwa eine ständige europapolitische Kommission vorstellen kann, will es die andere bei bestehenden Prozessen belassen, etwa bei der Möglichkeit der parlamentarischen Motion, mit der ad hoc wesentliche Themen zur Debatte gebracht werden können.
Der Schreibende nimmt als take home message mit, dass die politischen Instanzen im Hinblick auf die Abstimmung zu den Bilateralen III noch zentrale Fragen zu klären haben. Wenn die Schweiz im Strom der dynamischen EU-Rechtsfortschreibung nicht einfach mitschwimmen, sondern aktiv dessen Fliessrichtung mitbestimmen will, muss sie rasch eine ganz konkrete Vorstellung entwickeln, wie sie sich am wirksamsten in den politischen Prozess auf dem Kontinent einbringen kann.
* Bem.: Verfasser und Blogpost sind unabhängig vom EIZ. Dank geht an Prof. Dr. Matthias Oesch für die freundliche Überlassung der Präsentation zu seinem Inputreferat.
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