Kirchenrecht, öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften

Unsere Dienstleistungen

Öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften unterhalten vielfältige Beziehungen zum Staat, der sie anerkennt, und zur Gesellschaft, der sie dienen. Sie sind an die Grundrechte gebunden und vertreten gleichzeitig eine Botschaft, die ihr Alleinstellungsmerkmal ausmacht. Wir unterstützen dabei, diese verschiedenen Facetten zu verbinden und ganzheitliche, rechtlich tragbare Lösungen zu finden.

Ausgewählte Fragestellungen:

  • Rechtsfragen im Verhältnis Kirche – Staat, resp. Religionsgemeinschaften – Staat
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Datenschutzabklärungen
  • Organisationsinterne Gesetzgebung
  • Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge und Kooperationen
  • Subventionen
  • Öffentliches Personalrecht

IHRE ANSPRECHPERSONEN

a close p of team member Esther Zysset

Esther Zysset

WARUM ZU PUBLIC SECTOR LAW

Experten für Verwaltungsrecht

Wir finden Lösungen, die die einzigartigen Herausforderungen von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften berücksichtigen und eingehender rechtlicher Prüfung standhalten

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