Fernmelderecht

Unsere Dienstleistungen

Unternehmen im öffentlichen wie auch privaten Sektor, die Fernmeldedienste anbieten (IP Access, öffentliches WLAN etc.), unterliegen häufig dem Fernmeldegesetz (FMG) sowie dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und der dazugehörigen Verordnung (VÜPF).

Public Sector Law bietet umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich des Fernmelderechts und hilft den Kunden, sich in der komplexen regulatorischen Landschaft zurechtzufinden und ihre strategischen Ziele zu erreichen.

Wir unterstützen namentlich mit folgenden Services:

  • Qualifikation der Rolle nach Fernmeldegesetz (FMG), dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und anderen anwendbaren Bestimmungen
  • Analyse der rechtlichen Pflichten gemäss anwendbarem Fernmelderecht
  • Evaluation des Handlungsbedarfs für private und öffentliche Institutionen
  • Erstellen von Nutzungsbedingungen für öffentliches WLAN und anderen Dokumenten
  • Kommunikation mit und Anträge an Behörden im Fernmeldebereich (BAKOM, Dienst ÜPF)

IHRE ANSPRECHPERSONEN

Matthias Plattner

a close p of team member Esther Zysset

Esther Zysset

a close up of team member Anna Kuhn

Anna Kuhn

WARUM ZU PUBLIC SECTOR LAW

Experten für Verwaltungsrecht

Wir von Public Sector Law kennen die besonderen Herausforderungen und Chancen der Telekommunikationsbranche. Unser Team aus engagierten Juristen bietet maßgeschneiderte rechtliche Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten eingehen und ihnen helfen, die Komplexität des Telekommunikationsrechts zu bewältigen und ihre Ziele zu erreichen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen im Telekommunikationssektor unterstützen können.

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