{"id":349146,"date":"2026-04-01T09:04:48","date_gmt":"2026-04-01T09:04:48","guid":{"rendered":"https:\/\/publicsector.ch\/?p=349146"},"modified":"2026-04-01T09:04:48","modified_gmt":"2026-04-01T09:04:48","slug":"idg-in-spe-das-langersehnte-revidierte-zuercher-datenschutzgesetz-ist-da","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/idg-in-spe-das-langersehnte-revidierte-zuercher-datenschutzgesetz-ist-da\/","title":{"rendered":"IDG in spe &#8211; das langersehnte revidierte Z\u00fcrcher Datenschutzgesetz ist da!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mit dem totalrevidierten IDG wird im Kanton Z\u00fcrich das \u00d6ffentlichkeitsprinzip gest\u00e4rkt, der Grundrechtsschutz im digitalen Kontext verbessert und Transparenz beim Einsatz neuer Technologien geschaffen. Dieser Beitrag geht auf einige der wesentlichen Neuerungen des Gesetzes ein.<\/strong><\/p>\n<p>Von <strong>Anna Kuhn<\/strong><\/p>\n<h4>Weshalb eine Totalrevision?<\/h4>\n<p>Im Jahr 2020 initiierte der Regierungsrat des Kantons Z\u00fcrich die Totalrevision des Gesetzes \u00fcber die Information und den Datenschutz (IDG). Ziel der Totalrevision war die St\u00e4rkung der Grundrechte betroffener Personen sowie die Anpassung des Gesetzes an die Bed\u00fcrfnisse einer modernen Verwaltung. Die Notwendigkeit einer umfassenden \u00dcberarbeitung liegt nahe, wenn man bedenkt, dass das aktuelle Gesetz von 2007 stammt (<a href=\"https:\/\/www.zh.ch\/de\/politik-staat\/gesetze-beschluesse\/gesetzessammlung\/zhlex-ls\/erlass-170_4-2007_02_12-2008_10_01-125.html\">aktuelles IDG<\/a>).<\/p>\n<p>Gut f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter ist es nun soweit: Der Kantonsrat hat das totalrevidierte IDG am 23. M\u00e4rz 2026 verabschiedet (auf zum <a href=\"https:\/\/parlzhcdws.cmicloud.ch\/parlzh5\/cdws\/Files\/7c3a7aefd9884bef8fac45580ea9a018-332\/1\/pdf\">neuen IDG<\/a>). Und dies mit stolzen 153 zu 24 Stimmen (mehr Zahlen und Partei-Insights <a href=\"https:\/\/parlzhcdws.cmicloud.ch\/parlzh5\/cdws\/Files\/8937de28116b4e8cac3bcb73ceecdca3-332\/1\/pdf\">hier<\/a>).<\/p>\n<p>Welche wesentlichen Neuerungen bringt das Gesetz mit sich?<\/p>\n<ul>\n<li><strong>St\u00e4rkung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das neue Gesetz schafft mit der \u00abBeauftragten f\u00fcr das \u00d6ffentlichkeitsprinzip\u00bb eine unabh\u00e4ngige Aufsicht. B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, Gemeinden sowie die kantonale Verwaltung erhalten damit eine Anlaufstelle f\u00fcr das \u00d6ffentlichkeitsprinzip und k\u00f6nnen bei Streitigkeiten z.B. eine Schlichtung verlangen (\u00a7 23 Abs. 2 revidiertes IDG). Diese M\u00f6glichkeit st\u00e4rkt die involvierten Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.<\/p>\n<p>Die neue Funktion wird die bisherige Beauftragte f\u00fcr den Datenschutz wahrnehmen (neu \u00abBeauftragte f\u00fcr das \u00d6ffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz\u00bb oder etwas handlicher \u00abBeauftragte\u00bb).<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Open Government Data<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Direkt ankn\u00fcpfend an das \u00d6ffentlichkeitsprinzip ist auch die neue Bestimmung zu \u00aboffenen Beh\u00f6rdendaten\u00bb erw\u00e4hnenswert.<\/p>\n<p>Als offene Beh\u00f6rdendaten gelten laut IDG \u00abvon einem \u00f6ffentlichen Organ frei zug\u00e4nglich gemachte Informationen in maschinenlesbarer Form, die ohne Einschr\u00e4nkung nutzbar sind\u00bb (\u00a7 6 Abs. 5 revidiertes IDG). Offene Beh\u00f6rdendaten erm\u00f6glichen die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns, st\u00e4rken das Vertrauen in die Beh\u00f6rden und f\u00f6rdern die digitale Verwaltung (\u00abE-Government\u00bb). Weiter sind offene Beh\u00f6rdendaten Treiber von Innovation, Forschung und evidenzbasierter Politik, indem sie durch die breite Bev\u00f6lkerung nutzbar sind.<\/p>\n<p>\u00d6ffentliche Organe k\u00f6nnen neu Informationen als offene Beh\u00f6rdendaten zur Verf\u00fcgung stellen, falls keine \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen oder privaten Interessen (hallo Datenschutz!) entgegenstehen (\u00a7 16 Abs. 1 revidiertes IDG). F\u00fcr die Zentralverwaltung gilt unter diesen Voraussetzungen hingegen eine Pflicht, Informationen als \u00f6ffentliche Beh\u00f6rdendaten zu ver\u00f6ffentlichen (dazu gibt es eine neue Bestimmung im Gesetz \u00fcber die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, LS 172.1).<\/p>\n<p>Mit dieser Regelung erfolgt ein ansatzweiser Paradigmenwechsel von \u00abZugang auf Gesuch hin\u00bb zu \u00abproaktiver Zurverf\u00fcgungstellung\u00bb der Beh\u00f6rdendaten.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>KI-Register<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wir bleiben bei der Transparenz. Das revidierte IDG schafft eine Grundlage f\u00fcr ein \u00abKI-Register\u00bb. Oder wie es gem\u00e4ss Gesetzeswortlaut etwas komplizierter heisst, f\u00fchrt das \u00f6ffentliche Organ \u00abein \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliches Verzeichnis der von ihm verwendeten algorithmischen Entscheidsysteme, die sich auf Grundrechte von Personen auswirken k\u00f6nnen\u00bb (\u00a7 14 Abs. 3 revidiertes IDG).<\/p>\n<p>Die Risiken beim Einsatz von algorithmischen Systemen sind gerade im \u00f6ffentlichen Sektor unbestritten. Der Einsatz von regelbasierten wie auch komplexeren Machine Learning-Algorithmen kann zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen und unter Umst\u00e4nden zu Diskriminierungen f\u00fchren (ausf\u00fchrlicher hier: <a href=\"https:\/\/www.itsl.uzh.ch\/dam\/jcr:19d5ad6c-2671-431c-86d7-822e27877606\/2024_ITSL_WhitePaper_Diskriminierung.pdf\">White Paper Diskriminierung<\/a>). Weist der Staat den Einsatz von digitalen Technologien transparent aus, kann dies die Vertrauensbeziehung zur Bev\u00f6lkerung st\u00e4rken und es entsteht eine gewisse externe Kontrollm\u00f6glichkeit (siehe <a href=\"https:\/\/www.itsl.uzh.ch\/dam\/jcr:5e53b64a-ee32-4298-a88a-fd7148b62fa8\/2024_ITSL_WhitePaper_Verzeichnis.pdf\">White Paper Transparenz durch \u00f6ffentliches Verzeichnis<\/a>).<\/p>\n<p>Der Regierungsrat wird in einer Verordnung die Details regeln, u.a. welche Mindestangaben ein KI-Register enthalten m\u00fcssen. F\u00fcr die Bundesverwaltung existiert mit der Projektdatenbank des Kompetenzzentrums f\u00fcr K\u00fcnstliche Intelligenz (CNAI) eine <a href=\"https:\/\/www.bk.admin.ch\/bk\/de\/home\/digitale-transformation-ikt-lenkung\/kuenstliche_intelligenz\/kinetzwerk.html\">Auflistung KI-basierter Projekte.<\/a> Die Erfassung der Projekte ist jedoch nicht verbindlich und erfolgt nicht nach einheitlichen Parametern. \u00a7 14 Abs. 3 IDG ist in der Schweiz somit eine Pionier-Bestimmung.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Grundrechtsfolgenabsch\u00e4tzung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Es folgt ein weiteres Novum. Das revidierte IDG f\u00fchrt eine grundrechtliche Folgenabsch\u00e4tzung beim Einsatz von algorithmischen Systemen ein (\u00a7 36 revidiertes IDG).<\/p>\n<p>Diese grundrechtliche Folgenabsch\u00e4tzung (GRFA als neues catchy Datenschutz-Akronym?) dient der Aufdeckung &#8211; und so idealerweise auch der Reduktion &#8211; von Grundrechtsverletzungen und ist gem\u00e4ss Gesetzeswortlaut bei jedem Einsatz von algorithmischen Systemen notwendig. Bereits bekannt ist die Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung (DSFA), die \u00f6ffentliche Organe durchf\u00fchren m\u00fcssen, wenn eine Bearbeitung von Personendaten voraussichtlich zu hohen Risiken f\u00fcr betroffene Personen f\u00fchrt (aktuell \u00a7 10 IDG).<\/p>\n<p>Die neu eingef\u00fchrte GRFA wird wohl einem \u00e4hnlichen Ansatz folgen (Bruttorisiken \u2013 Schutzmassnahmen = Nettorisiken) und sich hoffentlich auch als wertvolles Werkzeug in der Praxis erweisen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>In jedem Projekt mit Datenschutzrelevanz wird der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gepredigt. Bereits das bisherige IDG enthielt diesen wichtigen Datenschutzgrundsatz, neu wird er jedoch in einem eigenen Artikel prominent platziert (siehe \u00a7 31 revidiertes IDG).<\/p>\n<p>Demnach d\u00fcrfen Personendaten nur bearbeitet werden, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben geeignet, erforderlich und f\u00fcr die betroffene Person zumutbar ist. Dass die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit immer (wirklich immer!) gilt, auch wenn die Daten durch gute technische und organisatorische Datensicherheitsmassnahmen gesch\u00fctzt werden, ist sp\u00e4testens seit dem Bundesgerichtsurteil zum Funkwasserz\u00e4hler im Kanton Aargau bekannt (Quote: \u00abDie Datensicherheit allein vermag den Umstand, dass vorliegend mehr Personendaten bearbeitet werden als notwendig, nicht aufzuwiegen\u00bb, siehe <a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;from_year=1954&amp;to_year=2026&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;from_date_push=&amp;top_subcollection_clir=bge&amp;query_words=1C_273%2F2020+&amp;part=all&amp;de_fr=&amp;de_it=&amp;fr_de=&amp;fr_it=&amp;it_de=&amp;it_fr=&amp;orig=&amp;translation=&amp;rank=1&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F147-I-346%3Ade&amp;number_of_ranks=23&amp;azaclir=clir\">BGE 147 I 346<\/a>).<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Pilotversuche<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Es wird eine Grundlage geschaffen, welche das Bearbeiten besonderer Personendaten f\u00fcr Pilotversuche vor dem Erlass einer Rechtsgrundlage erlaubt (\u00a7 32 revidiertes IDG). Die Durchf\u00fchrung solcher Pilotprojekte ist an strikte Bedingungen gekn\u00fcpft und durch den Regierungsrat (bzw. den Gemeindevorstand bei Gemeinden) zu genehmigen. Pilotprojekte sind zeitlich auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.<\/p>\n<h4><strong>Was geschieht als N\u00e4chstes?<\/strong><\/h4>\n<p>Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Weiter wird es einige Zeit dauern, bis die Ausf\u00fchrungsbestimmungen formuliert sind. Es wird davon ausgegangen, dass das Gesetz Mitte 2027 in Kraft treten wird (siehe <a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/posts\/jacqueline-fehr_heute-hat-der-kantonsrat-nach-jahrelangen-activity-7441847010418249729-IFC7?utm_source=share&amp;utm_medium=member_desktop&amp;rcm=ACoAACgxvxMBR6MiC1O3-OH0wcj9cw1A39gW7d0\">LinkedIn-Post<\/a> der Regierungsr\u00e4tin Jaqueline Fehr).<\/p>\n<h4><strong>Mission accomplished?<\/strong><\/h4>\n<p>Die Aufgabe der Totalrevision des IDG war keine leichte. Mit den revidierten Bestimmungen wird versucht, den Balanceakt zwischen modernem, digitalem Arbeiten und dem grundrechtskonformen Einsatz neuer Technologien zu meistern. Das gelingt dem revidierten IDG nicht schlecht.<\/p>\n<p>Die verst\u00e4rkte Transparenz beh\u00f6rdlichen Handelns \u2013 insb. auch beim Einsatz neuer Technologien \u2013 tr\u00e4gt zum Schutz der Grundrechte sowie zur F\u00f6rderung des Vertrauens in den Staat bei. Der Kanton Z\u00fcrich ist der erste Kanton, der ein \u00abKI-Register\u00bb verbindlich einf\u00fchrt und geht damit einen bedeutenden Schritt in Richtung Transparenz bei staatlicher Automatisierung. Das revidierte Gesetz bildet zudem die gesellschaftliche Realit\u00e4t besser ab und dient als moderne, zeitgem\u00e4sse Rechtsgrundlage.<\/p>\n<p>Es gibt gleichwohl einige verpasste Chancen. Bedauernswert ist z.B., dass das Verbot f\u00fcr biometrische Erkennungssysteme in Pilotprojekten nicht durchkam. Der Kantonsrat wich hier vom Antrag des Regierungsrates ab, wonach die neue Regelung zu Pilotprojekten (siehe oben) f\u00fcr Projekte mit Gesichtserkennung explizit nicht anwendbar gewesen w\u00e4re (z.B. Einsatz von Software zur automatischen Gesichtserkennung im \u00f6ffentlichen Raum; mehr zur Debatte <a href=\"https:\/\/parlzhcdws.cmicloud.ch\/parlzh5\/cdws\/Files\/102e29a7b9ab4e56a27a5ea19a1a9c18-332\/1\/pdf\">hier<\/a>).<\/p>\n<p>Die Diskussion dar\u00fcber, wie man digitalen Fortschritt und Grundrechte in Einklang bringt, wird auf jeden Fall weitergehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Foto credit: <span class=\"break-words tvm-parent-container\"><span dir=\"ltr\">Daniela Zampieri &#8222;AI Deal&#8220; on <a class=\"SubfojZeMOTfJToTUaxMJjsVCyKMVY\" tabindex=\"0\" href=\"http:\/\/betterimagesofai.org\" target=\"_self\" data-test-app-aware-link=\"\">betterimagesofai.org<\/a><\/span><\/span><\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Blogposts direkt in die Inbox erhalten? <a href=\"https:\/\/web.swissnewsletter.ch\/e\/8701c9de30ebc427\/de\/form\/ec3745ce-01ea-47b1-b7bc-e83ee5822084.html\">HIER<\/a> k\u00f6nnen Sie sich f\u00fcr unseren Newsletter anmelden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem totalrevidierten IDG wird im Kanton Z\u00fcrich das \u00d6ffentlichkeitsprinzip gest\u00e4rkt, der Grundrechtsschutz im digitalen Kontext verbessert und Transparenz beim Einsatz neuer Technologien geschaffen. 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