{"id":349138,"date":"2026-03-31T16:26:36","date_gmt":"2026-03-31T16:26:36","guid":{"rendered":"https:\/\/publicsector.ch\/?p=349138"},"modified":"2026-04-01T08:22:55","modified_gmt":"2026-04-01T08:22:55","slug":"schwimmunterricht-als-todsuende-interessenabwaegung-im-schulfeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/schwimmunterricht-als-todsuende-interessenabwaegung-im-schulfeld\/","title":{"rendered":"Schwimmunterricht als Tods\u00fcnde? Interessenabw\u00e4gung im Schulfeld"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ein neuer Bundesgerichtentscheid zum schwierigen Balanceakt in einer pluralen Gesellschaft.<\/strong><\/p>\n<p>von <strong>Esther Zysset<\/strong><\/p>\n<p>In einer multireligi\u00f6sen Gesellschaft kommen teilweise fast unvereinbare Interessen und Bed\u00fcrfnisse zusammen. Nirgendwo anders zeigt sich dies wohl dringlicher als im Bereich der Schule, wo das \u00f6ffentliche Interesse an Bildung, Integration und Chancengleichheit auf religi\u00f6s motivierte Weigerung prallen kann, der Lehrerin die Hand zu reichen oder an gemischtgeschlechtlichem Schwimmunterricht teilzunehmen.<\/p>\n<h4>Der Nicht-Dispens eines Palmarianer-Jungen vom Schwimmunterricht<\/h4>\n<p>Wo das Bundesgericht bereits im Zusammenhang mit muslimischen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern verschiedentlich die Pflicht zur Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht bejaht hat, musste es sich in einem <a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza:\/\/10-02-2026-2C_300-2023&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\">k\u00fcrzlich erschienenen Urteil<\/a>, zur Publikation vorgesehen, mit einem Dispens eines Jungen aus der radikalen katholischen Palmarianer-Sekte vom Schwimmunterricht auseinandersetzen. Die <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Palmarianisch-katholische_Kirche\">Palmarianer<\/a>, benannt nach dem Ort ihres Sitzes, Palmar de Troya, ernennen u.a. einen eigenen Papst, aktuell ein Schweizer (Joseph Odermatt, genannt Petrus III.) und haben laut <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/schweiz\/bizarre-katholiken-sekte-von-der-aussenwelt-bekam-ich-nicht-mehr-viel-mit-ld.1930271\">NZZ (Paywall)<\/a> in der Schweiz offenbar nur rund hundert Mitglieder.<\/p>\n<p>Das h\u00f6chste Gericht fasst seine reichhaltige Rechtsprechung zur Thematik des Schuldispenses aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden zusammen, die in der Vergangenheit auch bereits vom EGMR best\u00e4tigt wurde. Demnach folgt aus dem Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit der Anspruch auf Dispensation vom obligatorischen Schulunterricht <em>vor allem f\u00fcr einzelne Tage, um die Einhaltung religi\u00f6ser Feste oder Ruhetage zu erm\u00f6glichen<\/em>. Viel zur\u00fcckhaltender ist das Gericht bei der Dispensation vom <em>Besuch bestimmter Schulf\u00e4cher<\/em>, die zur Folge hat, dass ein Kind nicht nur an einzelnen Tagen im Jahr fehlt, sondern unter Umst\u00e4nden jede Woche. Hier betont die Rechtsprechung die grosse Bedeutung des Bildungsauftrags der Schule: Dem obligatorischen Schulunterricht kommt grunds\u00e4tzlich der Vorrang vor der Einhaltung religi\u00f6ser Vorschriften zu.<\/p>\n<h4>Grosses \u00f6ffentliches Interesse am Schwimmenlernen bzw. daran, die Desintegration des Sch\u00fclers zu verhindern<\/h4>\n<p>Juristisch interessant scheint der hier schreibenden Anw\u00e4ltin in diesem Kontext Folgendes:<\/p>\n<p>Bei der Glaubens- und Gewissensfreiheit bestimmt die innere \u00dcberzeugung den Schutzbereich des Grundrechts; dieser ist somit subjektiv und damit der Definition durch staatliche Gerichte, anders als bei anderen Grundrechten, ein st\u00fcckweit entzogen. Dies ist in einem staatlichen Rechtssystem herausfordernd, weil dieses das &#8222;gottgegebene Recht&#8220; nicht als eigene Rechtsquelle sieht, Letzteres aber immer wieder via das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit oder Rechtsfragen der Anerkennung religi\u00f6ser Gemeinschaften irgendwie integrieren muss. Gesch\u00fctzt ist nicht nur die Freiheit, einen Glauben oder eine sonstige Weltanschauung anzunehmen (positive Glaubens- und Gewissensfreiheit) sondern auch die Freiheit, nicht zu glauben. Man erinnere sich bei dieser Gelegenheit auch an den \u00f6sterreichischen Atheisten und Anh\u00e4nger der Pastafarier (<a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Fliegendes_Spaghettimonster\">Church of the Flying Spaghetti Monster<\/a>), der sich das Recht erstritten haben soll, aus &#8222;religi\u00f6sen&#8220; Gr\u00fcnden i<a href=\"https:\/\/www.bbc.com\/news\/world-europe-14135523\">n seinem Passfoto im F\u00fchrerausweis ein Abtropfsieb auf dem Kopf zu tragen<\/a>.<\/p>\n<p>Im Palmarianer-Fall stellte sich das Interesse des Jungen am Dispens als dringlich und daher sehr gross heraus, da der Schwimmbadbesuch offenbar f\u00fcr Palmarianer als Tods\u00fcnde gilt und mit Exkommunikation sanktioniert werden kann. Der subjektiv bestimmte Eingriff in die Glaubensfreiheit war damit extrem gewichtig. Um die Pflicht zur Teilnahme am Schwimmunterricht aufrechterhalten zu k\u00f6nnen, musste sich das Bundesgericht daher extensiv in der zur Verf\u00fcgung stehenden Sammlung \u00f6ffentlicher Interessen bedienen, damit im Urteil klar festgehalten werden konnte, dass Letztere dennoch \u00fcberwiegen. Das Bundesgericht betonte daher, dass es beim Besuch der obligatorischen Schulf\u00e4cher nicht nur wie bei muslimischen Kindern mit Migrationshintergrund um die Integration und Chancengleichheit gehe, sondern auch darum, eine zunehmende Desintegration und Aussenseiterrolle mit fortschreitender Schulkarriere zu verhindern und das gesundheitspolizeiliche Interesse am &#8222;Erlernen schwimmerischer F\u00e4higkeiten&#8220; hochzuhalten. Damit kam es zum Schluss, dass trotz des erheblichen privaten Interesses am Dispens vom Schwimmunterricht und der Tatsache, dass die Verweigerung f\u00fcr den betroffenen Jungen eine &#8222;belastende Konfliktsituation&#8220; mit sich bringen w\u00fcrde, die \u00f6ffentlichen Interessen \u00fcberwiegen und somit auch der Palmarianer-Junge mit den andern Kindern der Klasse schwimmen lernen m\u00fcsse.<\/p>\n<p><em>Blogposts direkt in die Inbox erhalten? <a href=\"https:\/\/web.swissnewsletter.ch\/e\/8701c9de30ebc427\/de\/form\/ec3745ce-01ea-47b1-b7bc-e83ee5822084.html\">HIER<\/a> k\u00f6nnen Sie sich f\u00fcr unseren Newsletter anmelden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Bild: Padre Braulio Mar\u00eda &#8211; Own work, CC BY-SA 4.0, https:\/\/commons.wikimedia.org\/w\/index.php?curid=113779897<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein neuer Bundesgerichtentscheid zum schwierigen Balanceakt in einer pluralen Gesellschaft. von Esther Zysset In einer multireligi\u00f6sen Gesellschaft kommen teilweise fast unvereinbare Interessen und Bed\u00fcrfnisse zusammen. 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