{"id":349043,"date":"2025-12-11T06:13:15","date_gmt":"2025-12-11T06:13:15","guid":{"rendered":"https:\/\/publicsector.ch\/?p=349043"},"modified":"2025-12-11T06:13:15","modified_gmt":"2025-12-11T06:13:15","slug":"versteigerungen-im-oeffentlichen-recht-eine-spurensuche-am-beispiel-des-kontrollschilds","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/versteigerungen-im-oeffentlichen-recht-eine-spurensuche-am-beispiel-des-kontrollschilds\/","title":{"rendered":"Versteigerungen im \u00f6ffentlichen Recht: eine Spurensuche am Beispiel des Kontrollschilds"},"content":{"rendered":"<p><strong>Offenbar wollte jemand letzte Woche f\u00fcr das Auto-Kontrollschild &#8222;SO 1&#8220; \u00fcber eine Million Franken bieten (<a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/panorama\/schweizer-nummernschild-auktionen-eine-million-fuer-so-1-ld.1915123\">NZZ<\/a>, Paywall). Die kantonale Motorfahrzeugkontrolle brach daraufhin, u.a. wegen Verdachts auf missbr\u00e4uchliche Gebote, die Auktion ab. Auf dem Nachhauseweg (im \u00d6V), die NZZ-App aufgeklappt, fragte ich mich: Darf die Verwaltung Dinge versteigern? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Und beim Kontrollschild: Was f\u00fcr ein &#8222;Ding&#8220; hat man, wenn man ein Kontrollschild an einer Auktion erlangt?<\/strong><\/p>\n<p>von <strong>Esther Zysset<\/strong><\/p>\n<h4>Rolle und Regulierung von Kontrollschildern<\/h4>\n<p>Das Strassenverkehrsgesetz besagt, dass man nur mit Ausweis und Kontrollschild ein Motorfahrzeug in Verkehr bringen darf (Art. 10 SVG). Das Kontrollschild ist also eine Voraussetzung f\u00fcr die Benutzung eines Motorfahrzeugs auf \u00f6ffentlichen Strassen. Damit man ein Kontrollschild erh\u00e4lt, m\u00fcssen wiederum andere Voraussetzungen erf\u00fcllt sein, namentlich muss der n\u00f6tige Versicherungsschutz bestehen (Art. 71 VZV). Die Gesetzgebung reguliert die Nutzung des Kontrollschilds eng, so wird dieses unter gewissen Voraussetzungen eingezogen (u.a. Art. 68 Abs. 2 SVG). Der Missbrauch wird zudem geahndet. Wichtig und unter dem Gesichtspunkt von Versteigerungen sehr interessant: Das Eigentum am Kontrollschild verbleibt bei der Beh\u00f6rde (Art. 87 Abs. 5 VZV). Ersteigert man ein Kontrollschild, so kann es also je nachdem kurz danach wieder weg sein.<\/p>\n<h4>Rechtliche Einordnung: Verwaltungsgeb\u00fchr<\/h4>\n<p>Die Kontrollschildgeb\u00fchr ist also kein Entgelt f\u00fcr den Erwerb des Schilds. Ebenso ist es keine Geb\u00fchr f\u00fcr die Strassennutzung, dies verbietet Art. 82 Abs. 3 BV, der festh\u00e4lt, dass die Benutzung \u00f6ffentlicher Strassen geb\u00fchrenfrei ist.<\/p>\n<p>Aber was f\u00fcr ein Gebilde ist es denn? Klar erscheint, dass wir uns vorliegend im \u00f6ffentlichen Recht befinden &#8211; die enge Regulierung des Strassenverkehrs entstammt einer \u00f6ffentlichen Aufgabe, wie sie in den Verfassungen von Bund und Kantonen umrissen ist. Denkbar w\u00e4re, dass der Gesetzgeber festlegt, dass Kontrollschilder nach Privatrecht &#8222;verkauft&#8220;, bzw. entgolten werden. Dies m\u00fcsste in einer Rechtsgrundlage festgehalten werden, und dann k\u00f6nnten die Bestimmungen des OR \u00fcber \u00f6ffentliche Versteigerungen bzw. die kantonalen Einf\u00fchrungsbestimmungen dazu zur Anwendung kommen (siehe 236 OR). F\u00fcr den Kanton Solothurn suche ich noch nach einer solchen Rechtsgrundlage, die diesen Vorgang dem Privatrecht zuordnet.<\/p>\n<p>Das \u00f6ffentliche Abgabenrecht ist vielf\u00e4ltig, man versucht sich zwar an Typologisierungen, weist aber darauf hin, dass es keinen numerus clausus an Abgaben gibt (BGer 9C_410\/2023, E. 5.1; H\u00e4felin\/M\u00fcller\/Kern, Allg. Verwaltungsrecht 2022, Rz. 1588, &#8222;HMK&#8220;). Wenn es sich nicht um eine Benutzungsgeb\u00fchr f\u00fcr die Strasse handeln kann, so erscheint mir der Vorgang &#8222;Ausstellung des Kontrollschilds durch die Beh\u00f6rde&#8220; einer klassischen Verwaltungsgeb\u00fchr sehr \u00e4hnlich: Das Entgelt ist als Gegenleistung daf\u00fcr geschuldet, dass man eine Amtshandlung der Beh\u00f6rde in Anspruch nimmt &#8211; hier das Ausstellen des Kontrollschilds (HMK, Rz. 1605-1606).<\/p>\n<p>Nun geht man davon aus, dass solche kostenabh\u00e4ngigen Verwaltungsgeb\u00fchren dem Kostendeckungs- und dem \u00c4quivalenzprinzip unterstehen. Dies bedeutet, dass eine Korrelation bestehen muss zwischen dem Aufwand der Beh\u00f6rde und dem zu leistenden Entgelt (Kostendeckungsprinzip) resp. dem Entgelt und dem Wert der Leistung (\u00c4quivalenzprinzip). Dies gilt, sofern die Abgabe nicht nach dem Willen des Gesetzgebers Gewinn abwerfen soll (HMK, Rz. 1636). Wird ein Nummernschild f\u00fcr hunderttausende von Franken versteigert, so hat dies mit dem Kostendeckungsprinzip nichts mehr zu tun. Kann man aber argumentieren, das \u00c4quivalenzprinzip sei eingehalten, weil der Wert eines Kontrollschilds &#8222;SO 1&#8220; offenbar f\u00fcr die Meistbietenden der enormen Summe entspricht, die geboten wurde? Oder braucht es eben den Gesetzgeber, der festhalten muss, dass die Motorfahrzeugkontrolle mit Versteigerungen auch die Staatskasse etwas aufbessern darf?<\/p>\n<h4>Rechtsgrundlage erforderlich<\/h4>\n<p>Weil mit einer Versteigerung von den massgeblichen Prinzipien f\u00fcr Abgaben abgewichen wird, und weil mit einer Auktion auch ein politischer Grundsatzentscheid einhergeht, sich so eine staatliche Einnahmequelle zu er\u00f6ffnen, vermutet die hier schreibende \u00d6ff-Rechtlerin stark, dass eine irgendwie geartete Rechtsgrundlage erforderlich ist, um Kontrollschilder an die Meistbietenden zu versteigern. Auch der Kanton Z\u00fcrich scheint diese Ansicht zu teilen, denn dort findet sich eine Bestimmung, die vorsieht, dass das Strassenverkehrsamt &#8222;bestimmte, aufgrund der abgelaufenen Reservationsfrist frei gewordene Kontrollschilder dem Meistbietenden ab[gibt]&#8220; (\u00a7 3 Abs. 2 VAV). Eine solche Rechtsgrundlage habe ich f\u00fcr den Kanton Solothurn im Zuge der Recherchen f\u00fcr diesen Blogpost (noch) nicht gefunden. Daf\u00fcr hat Z\u00fcrich gerade rechtzeitig zu diesem Blogpost die <a href=\"https:\/\/www.zh.ch\/de\/news-uebersicht\/medienmitteilungen\/2025\/12\/mit-zh-11-wird-die-bisher-tiefste-nummer-im-kanton-versteigert.html\">Auktion der bisher tiefsten Z\u00fcrcher Nummer, &#8222;ZH 11&#8220;, er\u00f6ffnet<\/a>.<\/p>\n<p>Unser Detector bzw. unser Blog ist kein akademischer Publikationskanal, und so m\u00fcssen wir hier mit skizzenhaften \u00dcberlegungen Vorlieb nehmen. Es w\u00fcrde mich aber sehr interessieren, mit einer Juristin\/einem Juristen des Kantons Solothurn \u00fcber diese Thematik zu diskutieren, ich lade gerne zu einem Kaffee oder Mittagessen ein (zysset_at_publicsector.ch)!<\/p>\n<p><em>Blogposts direkt in die Inbox erhalten? <a href=\"https:\/\/web.swissnewsletter.ch\/e\/8701c9de30ebc427\/de\/form\/ec3745ce-01ea-47b1-b7bc-e83ee5822084.html\">HIER<\/a> k\u00f6nnen Sie sich f\u00fcr unseren Newsletter anmelden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Bild: Wild Pixar auf Pixabay<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Offenbar wollte jemand letzte Woche f\u00fcr das Auto-Kontrollschild &#8222;SO 1&#8220; \u00fcber eine Million Franken bieten (NZZ, Paywall). Die kantonale Motorfahrzeugkontrolle brach daraufhin, u.a. wegen Verdachts auf missbr\u00e4uchliche Gebote, die Auktion ab. Auf dem Nachhauseweg (im \u00d6V), die NZZ-App aufgeklappt, fragte ich mich: Darf die Verwaltung Dinge versteigern? 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