{"id":349036,"date":"2025-12-10T10:47:37","date_gmt":"2025-12-10T10:47:37","guid":{"rendered":"https:\/\/publicsector.ch\/?p=349036"},"modified":"2025-12-10T21:22:59","modified_gmt":"2025-12-10T21:22:59","slug":"ki-konvention-unterzeichnet-und-jetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/ki-konvention-unterzeichnet-und-jetzt\/","title":{"rendered":"KI-Konvention unterzeichnet: Und jetzt?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Schweiz hat entschieden, die Konvention des Europarats zur Regelung K\u00fcnstlicher Intelligenz (KI) umzusetzen. Doch was regelt die KI-Konvention denn genau? Und welche Pflichten ergeben sich daraus f\u00fcr die unterschiedlichen Staatsebenen? Fest steht: Alle m\u00fcssen handeln! Wie, wo und wann lesen Sie in diesem Beitrag.<\/strong><\/p>\n<p>von <strong>Anna Kuhn<\/strong>*<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Was ist bisher geschehen?<\/h4>\n<p>Der Bundesrat hat im M\u00e4rz 2025 die KI-Konvention des Europarats unterzeichnet (siehe die Medienmitteilung <a href=\"http:\/\/\u2039https:\/www.news.admin.ch\/de\/nsb?id=104646\">hier<\/a>). Da die Pflichten der KI-Konvention nicht unmittelbar anwendbar sind, m\u00fcssen sie zuerst in das innerstaatliche Recht \u00fcberf\u00fchrt werden. Dabei kommt den Unterzeichnerstaaten relativ viel Ermessen zu. Die Schweiz hat davon bereits Gebrauch gemacht und sich f\u00fcr eine minimale Umsetzung entschieden. Will heissen, dass nur der \u00f6ffentliche, nicht aber der private Sektor die Pflichten der Konvention umsetzen muss.<\/p>\n<p>Der sich daraus ergebende gesetzgeberische Handlungsbedarf wurde auf Bundesebene bereits umfassend analysiert (die juristischen Nerds verweisen wir dazu auf die 138-seitige <a href=\"https:\/\/www.bj.admin.ch\/bj\/de\/home\/staat\/gesetzgebung\/kuenstliche-intelligenz.html\">\u00abRechtliche Basisanalyse\u00bb<\/a> des Bundesamtes f\u00fcr Justiz). Basierend darauf wird bis Ende 2026 eine Gesetzesgrundlage erarbeitet. Was die Bundesebene betrifft, ist man also auf Kurs.<\/p>\n<h4>Reicht das? Oder m\u00fcssen die Kantone auch aktiv werden?<\/h4>\n<p>F\u00fcr die Kantone bleibt bislang unklar, welche legislatorischen, organisatorischen und administrativen Massnahmen sie umsetzen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Fest steht, dass die KI-Konvention auch f\u00fcr sie Handlungsbedarf bedeutet. Dies ergibt sich aus der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und konkret der Organisationsautonomie der Kantone (siehe insb. Art. 42 und 47 Bundesverfassung). Aufgrund der Organisationsautonomie k\u00f6nnen die Kantone die Ausgestaltung ihrer Verwaltung selber regeln, worunter auch der Umgang mit KI innerhalb der Verwaltung und die Rechtsetzung dazu f\u00e4llt.<\/p>\n<h4>Was steht in der KI-Konvention geschrieben?<\/h4>\n<p>Ganz grunds\u00e4tzlich wird KI f\u00fcr die Aufgabentrias des Europarats als Chance und als Herausforderung angesehen: Die Technologie kann Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte f\u00f6rdern, jedoch auch Diskriminierung und \u00dcberwachung hervorrufen. Die KI-Konvention enth\u00e4lt dementsprechend acht Kapitel mit Pflichten, um die Chancen von KI zu nutzen und gleichzeitig die gemeinsamen Werte zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Zur KI-Konvention in voller L\u00e4nge geht es <a href=\"http:\/\/rm.coe.int\/1680afae3c\">hier<\/a>. Kurz und knapp zusammengefasst schreibt die KI-Konvention vor, dass eine Reihe von fundamentalen Prinzipien w\u00e4hrend dem gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems \u2013 d.h. von der ersten Idee bis zum Betrieb und der laufenden Weiterentwicklung \u2013 beachtet werden m\u00fcssen. Zu diesen fundamentalen Prinzipien geh\u00f6ren die Menschenw\u00fcrde, die Gleichheit und Nichtdiskriminierung, der Schutz der Privatsph\u00e4re, die Transparenz und Aufsicht, die Rechenschaft und Verantwortlichkeit, die Verl\u00e4sslichkeit und sichere Innovation. Weiter verpflichtet der v\u00f6lkerrechtliche Vertrag die Unterzeichnerstaaten dazu, f\u00fcr wirksame Rechtsbehelfe und Verfahrensgarantien bei KI-basierten Menschenrechtsverletzungen zu sorgen. Weiter sollen sie Risikobewertungen zum Schutz vor nachteiligen Auswirkungen durch KI-Systeme implementieren.<\/p>\n<p>Speziell hebt die KI-Konvention die diskriminierungsfreie Umsetzung des Staatsvertrags hervor sowie die Pflicht der unterzeichnenden Staaten, bei der Umsetzung zu kooperieren und Wissen auszutauschen. Daneben enth\u00e4lt die KI-Konvention weitere f\u00fcr V\u00f6lkerrechtsvertr\u00e4ge \u00fcbliche Bestimmungen (Definitionen, Geltungsbereich, Inkrafttreten etc.).<\/p>\n<h4>Interessant. Was heisst das im Klartext?<\/h4>\n<p>Der Text des V\u00f6lkervertrags liest sich sehr sch\u00f6n, ein greifbarer legislatorischer Auftrag l\u00e4sst sich daraus aber nur schwer ablesen. Erfreulich ist, dass gewisse gesetzgeberische Pflichten der KI-Konvention f\u00fcr Bund und Kantone bereits umfassend in der Bundesverfassung geregelt sind (z.B. der Schutz der Menschenw\u00fcrde). In Bezug auf die Vorgaben zur Transparenz und Aufsicht (Art. 8), Rechenschaftspflicht und Verantwortung (Art. 9), Gleichstellung und Nichtdiskriminierung (Art. 10) sowie zur Privatsph\u00e4re (Art. 11) m\u00fcssen die Kantone jedoch \u00fcberpr\u00fcfen, inwieweit ihr kantonales Recht diesen bereits Rechnung tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Nachfolgend werden einige regulatorische Massnahmen skizziert, die es zur Sicherstellung dieser fundamentalen Prinzipien braucht:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Transparenz durch Kennzeichnungspflicht<\/strong>: Voll- und teilautomatisierte Einzelentscheide sollen als solche gekennzeichnet bzw. erkennbar sein.<\/li>\n<li><strong>Nachvollziehbarkeit<\/strong> <strong>durch ein \u00f6ffentliches KI-Verzeichnis<\/strong>: Alle von der Verwaltung genutzten KI-Anwendungen sollen in einem Register aufgef\u00fchrt werden, deren Nutzung als verbindlich deklariert wird.<\/li>\n<li><strong>Nichtdiskriminierung<\/strong>: Bestehende Diskriminierungsverbote sollen gesch\u00e4rft oder neue Bestimmungen geschaffen werden, um Diskriminierung durch algorithmische Systeme zu verhindern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es ist nicht erforderlich, dass die Kantone dazu ein spezifisches KI-Gesetz erlassen. Die Anforderungen k\u00f6nnen auch mit gezielten Anpassungen des bestehenden Rechts erreicht werden.<\/p>\n<h4>Zudem: Umfassende KI-Governance<\/h4>\n<p>F\u00fcr den rechtm\u00e4ssigen und sicheren Umgang mit KI wird eine Reihe weiterer administrativer und organisatorischer Instrumente empfohlen und teilweise laut KI-Verordnung explizit verlangt. So bietet es sich f\u00fcr die Kantone auch an, ihre Massnahmen in einer umfassenden KI-Governance zu b\u00fcndeln und zu orchestrieren.<\/p>\n<p>Einige zentrale Bestandteile einer solchen KI-Governance sind wie folgt:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Eine KI-Strategie<\/strong>, in welcher die Kantone ihre Vision zum Einsatz von KI festlegen.<\/li>\n<li><strong>\u00dcbersicht Rechtsgrundlagen<\/strong>: Ebenfalls bietet es sich an, s\u00e4mtliche \u2013 auch bereits bestehenden \u2013 Rechtsgrundlagen, die auf den Einsatz von KI-Systemen anwendbar sind, zu b\u00fcndeln (z.B. geltende Datenschutzpflichten).<\/li>\n<li><strong>Dokumentationspflicht<\/strong>: Weiter bedarf es Massnahmen zur Sicherstellung der Dokumentationspflicht, d.h. dass Informationen zum Einsatz von KI-Systemen dokumentiert und betroffenen Personen bei Bedarf zug\u00e4nglich gemacht werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li><strong>Risikomanagement<\/strong>: F\u00fcr ein Risikomanagement in Einklang mit der KI-Konvention bietet sich sodann eine standardisierte Risikobewertung unter Einbezug der verantwortlichen Rollen (Datenschutz, Informationssicherheit, IT etc.) an.<\/li>\n<li><strong>Weitere Elemente<\/strong> einer funktionierenden KI-Governance sind die Zuweisung von Verantwortungen (\u00abKI-Organigramm\u00bb), ein Weisungs- und Schulungswesen, interne und externe Kooperationen (Wissenstransfer oder auch \u00f6ffentlicher Diskurs) oder nicht zuletzt die Aufsicht und Weiterentwicklung der KI-Governance, da es sich dabei um eine Daueraufgabe handelt, die vermutlich noch ganz am Anfang steht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch weitere \u00abkreative\u00bb Elemente sind m\u00f6glich. F\u00fcr heikle KI-Praktiken, wie z.B. die maschinelle Gesichtserkennung, k\u00f6nnen Kantone ein Moratorium vorsehen, um den politischen Diskurs zu st\u00e4rken. Auch k\u00f6nnen Kantone durch sichere Testumgebungen (sog. Sandboxes) eine sichere Innovation f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Die Kantone haben also relativ grossen Spielraum bei ihren Spielregeln zum Umgang mit KI. Auch m\u00fcssen sie nicht auf die Gesetzgebungsvorlage des Bundes warten, um mit der Arbeit zu starten. Vielmehr dr\u00e4ngt es sich geradezu auf, diese Aufgabe an die Hand zu nehmen, zumal der Einsatz von KI in den Kantonen und Gemeinden stetig zunimmt.<\/p>\n<p>*Der vorliegende Beitrag basiert auf einer gemeinsamen Publikation von Prof. Dr. iur. Nadja Braun Binder, Nina Laukenmann und Anna Kuhn (Zeitschrift f\u00fcr Schweizerisches Recht (ZSR) 2025, 313 ff.).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Image credit: Antoine Schibler auf unsplash<\/em><\/p>\n<p><em>Blogposts direkt in die Inbox erhalten? <a href=\"https:\/\/web.swissnewsletter.ch\/e\/8701c9de30ebc427\/de\/form\/ec3745ce-01ea-47b1-b7bc-e83ee5822084.html\">HIER<\/a> k\u00f6nnen Sie sich f\u00fcr unseren Newsletter anmelden.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz hat entschieden, die Konvention des Europarats zur Regelung K\u00fcnstlicher Intelligenz (KI) umzusetzen. Doch was regelt die KI-Konvention denn genau? Und welche Pflichten ergeben sich daraus f\u00fcr die unterschiedlichen Staatsebenen? Fest steht: Alle m\u00fcssen handeln! Wie, wo und wann lesen Sie in diesem Beitrag. von Anna Kuhn* Was ist bisher geschehen? Der Bundesrat hat [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":349037,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[122,21,125,25,20,111],"tags":[],"class_list":["post-349036","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-bundesverfassung","category-datenschutz","category-digitalisierung-verwaltung","category-grundrechte","category-regulierung-im-digitalen-zeitalter","category-staatsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/349036","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=349036"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/349036\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":349056,"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/349036\/revisions\/349056"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/349037"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=349036"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=349036"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=349036"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}