{"id":348836,"date":"2025-05-14T15:18:58","date_gmt":"2025-05-14T15:18:58","guid":{"rendered":"https:\/\/publicsector.ch\/?p=348836"},"modified":"2025-07-22T09:22:37","modified_gmt":"2025-07-22T09:22:37","slug":"informationelle-gewaltenteilung-say-what","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/informationelle-gewaltenteilung-say-what\/","title":{"rendered":"Informationelle Gewaltenteilung (say what?)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Als John Locke, Montesquieu und Kollegen (Kolleginnen?) vor vielen Jahren an ihren politischen Theorien zur Gewaltenteilung arbeiteten, standen die Machtaus\u00fcbung durch die drei Gewalten und deren gegenseitige Kontrolle im Vordergrund. Dass Daten als Bausteine staatlicher Machtaus\u00fcbung eine zentrale Rolle einnehmen und es darum n\u00f6tig ist, die Kontrolle \u00fcber Daten und damit deren Verteilung auf verschiedene staatliche Einheiten in einer Demokratie als grundlegende Frage zu adressieren, war damals wohl noch nicht zuvorderst im Bewusstsein. Die verf\u00fcgbaren Datenmengen waren damals, so vermuten wir, bedeutend geringer.<\/strong><\/p>\n<p>Von <strong>Esther Zysset<\/strong><\/p>\n<h4>Eine begriffliche Ann\u00e4herung<\/h4>\n<p>Heutzutage ist jedoch klar, dass Daten als Grundlagen f\u00fcr gute (staatliche) Entscheidungen unerl\u00e4sslich sind. Und hier kommt das Konzept der informationellen Gewaltenteilung ins Spiel. Was ist damit gemeint?<\/p>\n<h4>Chinese walls innerhalb der Verwaltung<\/h4>\n<p>Im Datenschutzrecht bezeichnet man mit informationeller Gewaltenteilung die Trennung von Datenzugriffen zwischen verschiedenen Stellen innerhalb der Verwaltung. Sog. &#8222;chinese walls&#8220; verhindern, dass die Daten, die die Steuerverwaltung \u00fcber mich hat, auch gleichzeitig noch f\u00fcr die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrolle und des Baudepartements uneingeschr\u00e4nkt zug\u00e4nglich sind. Das Datenschutzrecht verbrieft diese Anforderung mit mehr oder weniger strengen Regeln zur Datenbekanntgabe zwischen Amtsstellen, manchmal auch &#8222;informationelle Amtshilfe&#8220; genannt. Dieser Ansatz fokussiert auf die Einschr\u00e4nkung von Zugriffen &#8211; er ist wichtig, es ist aber nicht diese Auspr\u00e4gung der informationellen Gewaltenteilung, die wir hier im Kopf haben.<\/p>\n<h4>Montesquieu 2.0: Daten f\u00fcr das Parlament?<\/h4>\n<p>In dem hier verstandenen Sinn interessiert uns die informationelle Gewaltenteilung in der Art und Weise, wie Locke, Montesquieu und Kolleginnen sie dachten: Kann es sein, dass es gerade in Zeiten der Digitalisierung sinnvoll ist, die Datenhaltung beim Staat nicht immer zu zentralisieren, sondern gerade bewusst dezentral auszugestalten? Bedeuten kann dies sodann auch, dass Daten teilweise auch redundant gespeichert werden. Was auf den ersten Blick aus der Perspektive der Effizienz kontraintuitiv wirken kann, kann zu einer St\u00e4rkung der Gewaltenteilung beitragen. Die Machtkonzentration in der Hand einer Beh\u00f6rde kann gehemmt werden. Damit verlagert sich der Fokus aber auf die Standardisierung von Datenformaten, damit Daten auch tats\u00e4chlich dann, wenn sie weiterzugeben sind, weitergegeben werden k\u00f6nnen und dass diese Weitergabe nicht daran scheitert, dass die Systeme der Steuerverwaltung von Uri die Einwohnerdaten von Nidwalden nicht lesen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Konkret zu betrachten ist dabei auch die Rolle des Parlaments: In ihrem Buch &#8222;Automated Democracy &#8211; Die Neuverteilung von Macht und Einfluss im digitalen Staat&#8220; (2024), postulieren Christian R. Ulbrich und Bruno S. Frey eine datenm\u00e4ssige Aufr\u00fcstung der Legislative. Die Verwaltung erhebt und analysiert Daten und bereitet damit auch die Grundlagen f\u00fcr viele Parlamentsentscheide auf. Damit muss sich das Parlament wesentlich auf das Datenmaterial der Verwaltung, also der Exekutive abst\u00fctzen. Als zentrale Idee schlagen Ulbrich und Frey nun vor, dass Parlamente eigene strukturelle Einheiten schaffen k\u00f6nnten, die Daten eigens f\u00fcr die Legislative auswerten und aufbereiten &#8211; &#8222;parlamentarische Datenzentren&#8220; gewissermassen (vgl. dazu S. 263). In bestimmten F\u00e4llen k\u00f6nnte das Parlament sogar erm\u00e4chtigt werden, selbst Daten zu erheben. Auch hier wird die redundante Haltung von Daten nicht prim\u00e4r mit Ineffizienz in Verbindung gebracht, sondern mit einer St\u00e4rkung der Gewaltenteilung. In Bem\u00fchungen um die Digitalisierung des Staates kann der Einbezug dieser Gedanken potentiell auch wertvolle Dienste zur nachhaltigen St\u00e4rkung der Demokratie leisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Blogposts direkt in die Inbox erhalten? <a href=\"https:\/\/web.swissnewsletter.ch\/e\/8701c9de30ebc427\/de\/form\/ec3745ce-01ea-47b1-b7bc-e83ee5822084.html\">HIER<\/a> k\u00f6nnen Sie sich f\u00fcr unseren Newsletter anmelden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Bild generiert mit DALL-E.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als John Locke, Montesquieu und Kollegen (Kolleginnen?) vor vielen Jahren an ihren politischen Theorien zur Gewaltenteilung arbeiteten, standen die Machtaus\u00fcbung durch die drei Gewalten und deren gegenseitige Kontrolle im Vordergrund. 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