{"id":348823,"date":"2025-05-14T07:49:39","date_gmt":"2025-05-14T07:49:39","guid":{"rendered":"https:\/\/publicsector.ch\/?p=348823"},"modified":"2025-07-22T09:22:53","modified_gmt":"2025-07-22T09:22:53","slug":"bilaterale-iii-und-staendemehr-debattieren-sie-wie-ein-pro","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/bilaterale-iii-und-staendemehr-debattieren-sie-wie-ein-pro\/","title":{"rendered":"Bilaterale III und St\u00e4ndemehr: Debattieren Sie wie ein Pro!"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bei der kommenden Abstimmung \u00fcber die Bilateralen III wird das St\u00e4ndemehr zum Spielball politischer Interessen. Braucht es neben dem Volksmehr auch das St\u00e4ndemehr, erwarten viele ein Scheitern des Pakets. Deshalb sind die EU-Bef\u00fcrworter Gegner und die EU-Gegner Bef\u00fcrworter des St\u00e4ndemehrs. Wo liegt die rechtliche Richtschnur f\u00fcr den Entscheid? Hier finden Sie Hinweise und Links f\u00fcr die gepflegte Diskussion.<\/strong><\/p>\n<p>von <strong>Philipp do Canto <\/strong><\/p>\n<p>Im Juni schickt der Bundesrat das n\u00e4chste Europa-Paket in die Vernehmlassung, die <a href=\"https:\/\/www.eda.admin.ch\/europa\/de\/home\/bilateraler-weg\/weiterentwicklung-bilateraler-weg\/paket-schweiz-eu.html\">Bilateralen III<\/a>. Bevor das Schweizer Stimmvolk die Details kennt, wirft die Vorlage bereits Schatten voraus. Erneut streitet die Politik \u00fcber das Abstimmungsprozedere. Gen\u00fcgt das Volksmehr in der Abstimmung oder m\u00fcssen auch die St\u00e4nde dem Paket zustimmen? Die Fronten sind klar. Das <a href=\"https:\/\/www.srf.ch\/news\/schweiz\/entscheid-des-bundesrats-kein-staendemehr-fuer-eu-vertraege-so-reagieren-die-parteien\">Aussendepartement von Bundesrat Cassis<\/a> erkl\u00e4rt ein St\u00e4ndemehr f\u00fcr obsolet, aus verfassungsrechtlichen und abstimmungstaktischen Gr\u00fcnden. Europaskeptische Kreise werfen dem Bundesrat deshalb Trickserei vor. Eine Vorlage von der Tragweite der Bilateralen III brauche unbedingt das Ja der Kantone. Seither l\u00e4uft in der Schweiz, wie die NZZaS konstatiert, ein <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/nzz-am-sonntag\/report-und-debatte\/eu-debatte-das-staendemehr-ist-zum-politischen-spielball-geworden-ld.1882677\">\u00f6ffentliches staatspolitisches Semina<\/a>r (Paywall).<\/p>\n<p>Dass die Haltung zur europ\u00e4ischen Integration auch gleich die Meinung zum St\u00e4ndemehr pr\u00e4gen soll, ist Nonsens. Denn die Anbindung an die EU und die demokratische Entscheidungsfindung sind getrennte Fragen, die hier miteinander vermischt werden. Das ist ungl\u00fccklich, weil das f\u00f6derale und staatstragende Instrument des obligatorischen Staatsvertragsreferendums nicht zum politischen Zankapfel verkommen darf.<\/p>\n<h4>Verfassungspraxis sui generis<\/h4>\n<p>Eine gute, beinahe schon essentielle \u00dcbersicht zur verworrenen Ausgangslage liefert zun\u00e4chst die <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/schweiz\/wann-kommt-was-an-die-urne-beim-eu-dossier-streitet-die-schweiz-sogar-darueber-wie-und-in-welcher-reihenfolge-sie-worueber-abstimmt-ld.1883342\">Z\u00fcrcher Zeitung<\/a> (Paywall). Sodann muss man sich fragen, warum es immer wieder zum Streit \u00fcber das St\u00e4ndemehr kommt. Der Grund liegt in der Bundesverfassung, die das obligatorische Staatsvertragsreferendum und mithin das St\u00e4ndemehr im Gegensatz zum fakultativen Referendum an enge Bedingungen kn\u00fcpft. Gem\u00e4ss <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/1999\/404\/de#art_140\">Art. 140 BV<\/a> greift es nur, wenn es um den Beitritt zu Organisationen f\u00fcr kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften geht, was von den Bilateralen III niemand behauptet.<\/p>\n<p>Trotz dem Verfassungswortlaut wurden fr\u00fchere Vorlagen dem doppelten Mehr unterstellt, die die Bedingungen nicht erf\u00fcllen: Beim Beitritt zum V\u00f6lkerbund, beim Freihandelsabkommen mit der EG 1972 und zuletzt beim EWR 1992. Die Bilateralen I und II unterstanden indes nur dem Volksmehr. Begr\u00fcndet wurde das punktuelle Abweichen von der Verfassung jeweils mit der Bedeutung der Vorlage f\u00fcr die Schweiz. Das obligatorische Referendum gilt, wenn der Staatsvertrag weit in die verfassungsrechtliche Ordnung eingreift oder grundlegende sachliche oder politische Gr\u00fcnde vorliegen. Juristen reden vom <em>Staatsvertragsreferendum sui generis<\/em>. Ein St\u00e4ndemehr bei den Bilateralen III w\u00e4re ein weiterer Fall der Sui generis-Praxis.<\/p>\n<h4>Gutachten gegen Gutachten<\/h4>\n<p>Das verfassungsfremde Vorgehen steht im Brennpunkt der Debatte. Der Bundesrat st\u00fctzt seine Haltung auf ein <a href=\"https:\/\/www.bj.admin.ch\/bj\/de\/home\/publiservice\/publikationen\/berichte-gutachten\/2024-05-27.html\">Gutachten des Bundesamts f\u00fcr Justiz<\/a>. Darin wird dargelegt, dass das obligatorische Staatsvertragsreferendum sui generis bei genauer Lesart nur schwer zu begr\u00fcnden ist. Das BJ bleibt aber eine fundierte Erkl\u00e4rung schuldig, warum nicht doch wieder ein St\u00e4ndemehr verlangt werden soll, wenn es bei vergangen wichtigen Vorlagen so gehandhabt wurde. Sowohl der geneigten Leserin als auch dem aufrechten Leser sei die Lekt\u00fcre empfohlen. Bei Zeitknappheit ist die Rezension dazu von<a href=\"https:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/schweiz-eu-gastkommentar-von-astrid-epiney-zu-bilateralen-iii-224086644799\"> Astrid Epiney<\/a> eine gute Alternative.<\/p>\n<p>Ebenfalls integrationsfreundlich \u00e4ussert sich <a href=\"https:\/\/p-s-e.ch\/2024\/07\/18\/das-staendemehr-der-bundesverfassung-aus-individualrechtlicher-sicht\/\">Thomas Cottier<\/a>, der die Frage aus <em>individualrechtlicher Sicht<\/em> beleuchtet. Er stellt das St\u00e4ndemehr in einen historischen und f\u00f6deralen Kontext und fordert infolge des extremen Ungleichgewichts zwischen Stimmen von l\u00e4ndlichen und st\u00e4dtischen Kantonen eine restriktive Anwendung. Indes bleibt die Frage offen, warum die Stimme des ber\u00fchmten Bergbauers nur beim Beitritt zur Nato mehr z\u00e4hlen soll, nicht aber, wenn staatliche Kompetenzen (voraussichtlich) nach Br\u00fcssel delegiert werden: Ein Land kann auch mit Fern-Regulierung einiges riskieren. Die Gegenfrage w\u00e4re, warum die Stimme der Stadtbev\u00f6lkerung beim Nato-Beitritt ein deutlich tieferes Gewicht haben soll. Bomben fallen auf besiedeltes Gebiet. Die integrale Abschaffung des ordentlichen, obligatorischen Staatsvertragsreferendums ist hier indes kein Thema.<\/p>\n<p>Dem Lager pro St\u00e4ndemehr geh\u00f6rt sodann <a href=\"https:\/\/www.iwp.swiss\/rahmenabkommen-sui-generis-praxis-rechtfertigt-doppeltes-mehr-sagt-paul-richli\/\">Paul Richli<\/a> an, der zu Recht betont, dass das Parlament die Praxis des Staatsvertragsreferendums sui generis nicht aufgehoben habe. Dessen Nichteintreten auf einen verfassungsrechtlichen<a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20200016\"> Kl\u00e4rungsvorschlag des Bundesrats<\/a> im Jahr 2021 bedeute nicht, dass die bisherige Praxis untersagt worden sei. Ebenfalls f\u00fcr das doppelte Mehr sui generis spricht sich <a href=\"https:\/\/sui-generis.ch\/article\/view\/sg.131\/1313#_Toc40273507\">Andreas Glaser<\/a> aus, der zu diesem Ergebnis bereits im Rahmen eines Gutachtens zum gescheiterten Institutionellen Abkommen kam.<\/p>\n<h4>Ein kluger L\u00f6sungsvorschlag von links nach rechts<\/h4>\n<p>Vom akademischen Diskurs zur\u00fcck aufs politische Parkett: Dort schl\u00e4gt die kluge Jacqueline Badran (SP) via <a href=\"https:\/\/www.blick.ch\/politik\/kompass-initiative-soll-rasch-vors-volk-so-will-badran-den-staendemehr-streit-beim-eu-deal-loesen-id20852877.html\">Presse<\/a> vor, es sei die <a href=\"https:\/\/kompasseuropa.ch\/kompass-initiative\/initiative\/\">Kompass-Initiative<\/a> den Bilateralen III zeitlich vorzuziehen. Das Begehren der SVP verlangt n\u00e4mlich, dass \u00abv\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge, die eine \u00dcbernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen\u00bb, in Art. 140 BV neu dem doppelten Mehr unterstellt werden. Der Vorschlag macht Sinn. Wird die Kompass-Initiative angenommen, braucht es f\u00fcr die Bilateralen III das St\u00e4ndemehr. Ob es uns freut oder nicht. Gleichzeitig w\u00e4re der alte Streit, den bislang weder Expert*innen noch das Parlament l\u00f6sen konnten, endg\u00fcltig gekl\u00e4rt, und zwar durch das Volk <em>und<\/em> die St\u00e4nde: Verfassungs\u00e4nderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Blogposts direkt in die Inbox erhalten? <a href=\"https:\/\/web.swissnewsletter.ch\/e\/8701c9de30ebc427\/de\/form\/ec3745ce-01ea-47b1-b7bc-e83ee5822084.html\">HIER<\/a> k\u00f6nnen Sie sich f\u00fcr unseren Newsletter anmelden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Bild: Generiert durch Dall-E.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der kommenden Abstimmung \u00fcber die Bilateralen III wird das St\u00e4ndemehr zum Spielball politischer Interessen. Braucht es neben dem Volksmehr auch das St\u00e4ndemehr, erwarten viele ein Scheitern des Pakets. Deshalb sind die EU-Bef\u00fcrworter Gegner und die EU-Gegner Bef\u00fcrworter des St\u00e4ndemehrs. 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