{"id":348669,"date":"2024-12-10T07:32:23","date_gmt":"2024-12-10T07:32:23","guid":{"rendered":"https:\/\/publicsector.ch\/?p=348669"},"modified":"2025-07-22T09:26:09","modified_gmt":"2025-07-22T09:26:09","slug":"polap-urteil-des-bundesgerichts-was-bedeutet-es-fuer-die-gesetzgebung-in-digitalen-dingen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/polap-urteil-des-bundesgerichts-was-bedeutet-es-fuer-die-gesetzgebung-in-digitalen-dingen\/","title":{"rendered":"POLAP-Urteil des Bundesgerichts: Was bedeutet es f\u00fcr die Gesetzgebung in digitalen Dingen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die polizeiliche Arbeit wird immer komplexer und w\u00e4hrend andere (sprich: die Privatwirtschaft) eher unbeschwert neue Technologien einsetzen, muss die Polizei als Vertreterin der Staatsgewalt auf die richtigen gesetzlichen Grundlagen warten. Dies braucht Zeit \u2013 das Gesetzgebungsverfahren ist notorisch langsam \u2013, es bedarf aber auch einer gewissen Handarbeit, um diese gesetzlichen Grundlagen auf das richtige Niveau (in juristischem Vokabular auf die richtige Normstufe und Normdichte) zu bringen. Das k\u00fcrzlich ergangene Urteil des Bundesgerichts 1C_63\/2023 vom 17. Oktober 2024 (sog. \u00abPOLAP-Urteil\u00bb, zur Publikation vorgesehen) illustriert dabei dieses \u00f6ffentlich-rechtliche Dilemma: Wie kann es sein, das gute Digitalisierung des Staats manchmal eines engmaschigen gesetzlichen Korsetts bedarf?<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>von<strong> Esther Zysset<\/strong><\/p>\n<h4>Das POLAP-Urteil des Bundesgerichts und seine Vorg\u00e4nger<\/h4>\n<p>Das Bundesgericht hatte sich in den letzten Jahren zu verschiedenen kantonalen Polizeigesetzen zu \u00e4ussern, bei denen es um Gesichtserkennung im \u00f6ffentlichen Raum, automatisierte Fahrzeugfahndung (AFV) oder den Einsatz weiterer neuer Technologien ging. Auch der EGMR sowie auch der EuGH haben im letzten Jahrzehnt verschiedene Urteile zu (Massen-)\u00dcberwachungsthemen gef\u00e4llt. In seinem neusten Urteil hatte das Bundesgericht Gelegenheit, die bisher gemachten Aussagen in einer Art \u00abBest of\u00bb anl\u00e4sslich des Polizeigesetzes des Kantons Luzern zusammenzufassen und weiterzuentwickeln. Der Kanton Luzern wollte mit einer Revision seines Polizeigesetzes die Voraussetzungen u.a. f\u00fcr die AFV, den Betrieb von Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalit\u00e4t, den gemeinsamen Betrieb von Einsatzleitzentralen und den Polizeilichen Informationssystem-Verbund des Bundes und der Kantone schaffen. \u00abPOLAP\u00bb bezeichnet dabei die \u00abPolizeiliche Abfrageplattform\u00bb, also die Visualisierungsebene dieses \u00abPolizeilichen Informationssystem-Verbundes des Bundes und der Kantone\u00bb. Auf POLAP wollen wir in diesem Post aber gar nicht in allzu viel Detail eingehen. Stattdessen wollen wir uns die Aussagen des Bundesgerichts zu digitaler Gesetzgebungstechnik anschauen.<\/p>\n<h4>Gesetzgebung in Digitalthemen: Ein &#8222;Best of&#8220; des Bundesgerichts<\/h4>\n<h5>Bedeutung des Legalit\u00e4tsprinzips<\/h5>\n<p>Gesetzliche Grundlagen dienen dazu, Rechtssicherheit zu schaffen, uns vor Ungleichbehandlung (oder Diskriminierung) und staatlicher Willk\u00fcr zu sch\u00fctzen und ganz allgemein in einer Demokratie, die Umsetzung des Volkswillens zu sichern: Das Volk soll sich zu wichtigen und grundlegenden Themen \u00e4ussern k\u00f6nnen, und dies tut es im Gesetzgebungsverfahren des vom Volk gew\u00e4hlten Parlaments (und mit den politischen Rechten, die damit im Zusammenhang stehen, der Initiative und dem Referendum).<\/p>\n<p>Je gewichtiger in unsere Grundrechte eingegriffen wird, desto wichtiger wird einerseits die Stufe, auf der eine Regelung erlassen wird (Normstufe \u2013 bei gewichtigen Eingriffen bedarf es eines eigentlichen Gesetzes), andererseits aber der Inhalt dessen, was die Regelung enth\u00e4lt (Normdichte). Bei der modernen Polizeiarbeit gelten sowohl hinsichtlich Normstufe als auch Normdichte in der Regel die h\u00f6chsten Anforderungen. Das bedeutet, dass man im Staat tendenziell mehr regulieren muss, wenn man digital und vernetzt arbeiten will (sorry, but also: not sorry). Dies ist denn auch das vereinfachte Fazit aus dem hier diskutierten Urteil.<\/p>\n<h5>Gesetzgeberische Lektionen<\/h5>\n<p>Das Bundesgericht sagt Vieles in seinem lesens- und bedenkenswerten Text. Hier einige Kernaussagen:<\/p>\n<h5>a) Schwere Grundrechtseingriffe<\/h5>\n<p>Eine Technologie, die breit und anlasslos eingesetzt wird und damit auch eine gewisse Fehlerquote mit sich bringt, wie dies bei der AFV der Fall ist, bringt <strong>schwere Grundrechtseingriffe<\/strong> mit sich (BGE 146 I 11 E. 3.2, POLAP-Urteil, E. 3.3.1 ); \u00ab[Es] liegt ein schwerer Grundrechtseingriff jedenfalls dann vor, <strong>wenn massenhaft Daten erhoben und automatisch mit anderen Datensammlungen abgeglichen werden, wobei der Eingriff weder anlassbezogen noch aufgrund eines konkreten Verdachts erfolgt<\/strong>\u00bb (POLAP-Urteil, E. 3.4).<\/p>\n<p>Bei <strong>automatisierten staatlichen Prozessen, bei denen viele Unbeteiligte betroffen sind<\/strong>, gilt ein <strong>besonders strenger Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsmassstab<\/strong> (mit Bezugnahme auf das Urteil der Grossen Kammer des EGMR vom 25. Mai 2021 i.S. Centrum f\u00f6r R\u00e4ttvisa gegen Schweden, sowie BGE 149 I 218 E. 8, POLAP-Urteil, E. 3.3.2).<\/p>\n<p>Bei solch schweren Grundrechtseingriffen bedarf es formellgesetzlicher Grundlagen (d.h. <strong>Gesetze<\/strong>, keine Verordnungen), die die Grundz\u00fcge zu Folgendem enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Die <strong>Reichweite des Datenabgleichs<\/strong> muss im Gesetz eingegrenzt werden, damit man verstehen kann, was wie erhoben und kombiniert wird;<\/li>\n<li>Die systematische Datenerfassung und \u2013 aufbewahrung muss von <strong>angemessenen und wirkungsvollen rechtlichen Schutzvorkehrungen<\/strong> begleitet werden, um Missbrauch und Willk\u00fcr vorzubeugen;<\/li>\n<li><strong>Kontrollmassnahmen<\/strong> und ein ad\u00e4quater <strong>Rechtsschutz<\/strong> sind ebenfalls vorzusehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Hat die Beh\u00f6rde vor, eine Regelung nur einschr\u00e4nkend umzusetzen, sollte diese Einschr\u00e4nkung direkt im Gesetz aufgenommen werden<\/strong>: Werden nur bestimmte Daten \u00fcberhaupt angeschaut, n\u00e4mlich solche, bei denen ein Abgleich mit vermissten Personen und Objekten einen Treffer hervorgebracht hat, ist dies im Gesetz zu verankern (POLAP-Urteil, E. 3.6.1). Sonst ist das Gesetz zu breit und kann seine Funktion des Schutzes vor Willk\u00fcr nicht erf\u00fcllen. Die <strong>Speicherung von Daten<\/strong>, die keine Treffer beim Abgleich mit vermissten Personen und Objekten hervorgebracht haben (\u00ab<strong>No-Hits<\/strong>\u00bb), <strong>w\u00e4hrend 100 Tagen ist zudem unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig<\/strong> (POLAP-Urteil, E. 3.6.3).<\/p>\n<h5>b) Komplexe algorithmische Systeme und Data mining<\/h5>\n<p><strong>Will man komplexe algorithmische Systeme einsetzen, um staatliche Aufgaben erf\u00fcllen zu d\u00fcrfen, so reicht es nicht, <\/strong>im Gesetz <strong>lediglich von \u00abAnalysesystemen\u00bb zu schreiben<\/strong>, die Art und Weise der Analyse ist zu regeln (POLAP-Urteil E. 4.5). Dabei gibt das Bundesgericht folgende Leitplanken mit auf den Weg:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Data mining<\/strong> bringt grunds\u00e4tzlich <strong>schwere Grundrechtseingriffe<\/strong> mit sich, weil:\n<ul>\n<li>Viele Daten genutzt werden (u.U. auch sehr sensible Personendaten);<\/li>\n<li>Ein grosser Personenkreis betroffen ist;<\/li>\n<li>Der Zweck der Datenbearbeitung ge\u00e4ndert werden kann;<\/li>\n<li>Umfangreiche Pers\u00f6nlichkeitsprofile erstellt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die <strong>Risiken komplexer algorithmischer Systeme<\/strong> verlangen nach einer <strong>formellgesetzlichen Grundlage des Einsatzes dieser Systeme<\/strong>; das Bundesgericht sieht dabei prim\u00e4r<br \/>\nfolgende Risiken:<\/p>\n<ul>\n<li>Fehlende Nachvollziehbarkeit und Kontrollierbarkeit;<\/li>\n<li>Diskriminierung;<\/li>\n<li>R\u00fcckkoppelungseffekte.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Sehr spannend ist dabei, dass das Bundesgericht sich f\u00fcr die Bewertung der Risiken auf den <strong>AI Act der EU<\/strong> bezieht, der den Einsatz von biometrischen Fernidentifizierungssystemen der vorg\u00e4ngigen Genehmigung unterstellt und der die Echtzeit-Fern\u00fcberwachung \u00f6ffentlicher R\u00e4ume grunds\u00e4tzlich verbietet. Den AI Act im (kantonalen) Gesetzgebungsverfahren als Inspiration f\u00fcr Schutzmechanismen zu nehmen, hatten auch wir <a href=\"https:\/\/publicsector.ch\/der-eu-ai-act-relevant-fuer-den-oeffentlichen-sektor-in-der-schweiz\/\">hier<\/a> vorgeschlagen.<\/li>\n<li>Will der Staat <strong>automatisierte Gesichtserkennungstechnologie<\/strong> und <strong>andere intelligente Analysesysteme<\/strong> einsetzen, sind daf\u00fcr die formellen und materiellen <strong>Voraussetzungen<\/strong> explizit zu regeln \u2013 d.h.\n<ul>\n<li>Zu welchen Zwecken und f\u00fcr welche Delikte darf die Technologie eingesetzt werden?<\/li>\n<li>Wer hat den Einsatz zu bewilligen?<\/li>\n<li>Wer hat Zugriffsberechtigungen und wer erteilt sie?<\/li>\n<li>Wann ist zu l\u00f6schen?<\/li>\n<li>Mit welchen Datenbanken darf ein Abgleich stattfinden? Die Formulierung, wonach Daten \u00abmit Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und anderer Kantone im Abrufverfahren\u00bb ausgetauscht werden k\u00f6nnen, ist zu unbestimmt und reicht nicht aus, selbst wenn die Bestimmung auf \u00abPolizeibeh\u00f6rden\u00bb eingegrenzt ist.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h5>c) Grenzen unkoordinierter Gesetzgebung<\/h5>\n<p>Zuletzt \u00e4ussert das Bundesgericht grunds\u00e4tzlich <strong>Bedenken, ob es \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, einen Verbund an Informationssystemen von Kantonen und des Bundes via eine &#8222;Vielzahl von &#8211; u.U. divergierenden &#8211; kantonalrechtlichen Regelungen zielf\u00fchrend und praktikabel&#8220; umzusetzen<\/strong> (POLAP-Urteil, E. 6.5). Die Konferenz der Kantonsregierungen bzw. ihre sektoriellen Vereinigungen d\u00fcrften damit in Zukunft in solchen Themen gefragt sein und entweder (noch) mehr Konkordate erarbeiten oder Muster-Gesetzestexte zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<h4>W\u00fcrdigung<\/h4>\n<p>Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen auf. Es tut dies angesichts der grundlegenden Bedeutung des Legalit\u00e4tsprinzips aber zurecht. Damit kommt weiterhin viel Arbeit auf den Bund und die Kantone zu. Diese Arbeit wird in einem stark f\u00f6deralen Staat wie die Schweiz potenziert, weil nicht eine, sondern 27 verschiedene Regelungen desselben Sachverhalts erforderlich sind. Umso lohnenswerter ist es, sich die Schaffung oder Anpassung der gesetzlichen Grundlagen bei jedem Digitalisierungsprojekt von Anfang an zu Herzen zu nehmen und diesem Aspekt die n\u00f6tigen Ressourcen zuzuteilen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Blogposts direkt in die Inbox erhalten? <a href=\"https:\/\/web.swissnewsletter.ch\/e\/8701c9de30ebc427\/de\/form\/ec3745ce-01ea-47b1-b7bc-e83ee5822084.html\">HIER<\/a> k\u00f6nnen Sie sich f\u00fcr unseren Newsletter anmelden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Image credit: ev @ unsplash<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die polizeiliche Arbeit wird immer komplexer und w\u00e4hrend andere (sprich: die Privatwirtschaft) eher unbeschwert neue Technologien einsetzen, muss die Polizei als Vertreterin der Staatsgewalt auf die richtigen gesetzlichen Grundlagen warten. 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