{"id":285,"date":"2021-06-10T07:28:29","date_gmt":"2021-06-10T07:28:29","guid":{"rendered":"https:\/\/publicsector.ch\/die-schweizerische-nationale-menschenrechtsinstitution-nmri-kommt-was-will-man-damit-285"},"modified":"2024-04-29T08:19:46","modified_gmt":"2024-04-29T08:19:46","slug":"die-schweizerische-nationale-menschenrechtsinstitution-nmri-kommt-was-will-man-damit-285","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/publicsector.ch\/en\/die-schweizerische-nationale-menschenrechtsinstitution-nmri-kommt-was-will-man-damit-285\/","title":{"rendered":"Die Schweizerische Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) kommt \u2013 was will man damit?"},"content":{"rendered":"<p><em>Am 8. Juni 2021 hat der St\u00e4nderat der Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution als Erstrat zugestimmt. Damit geht es einen Schritt weiter in einem Projekt, das die Schweiz seit 2002 besch\u00e4ftigt. Worum geht es und wieso dauerte es so lange?<\/em><\/p>\n<h2>Ursprung und Idee<\/h2>\n<p>Das Konzept der Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) wurde 1993 an der Weltkonferenz \u00fcber Menschenrechte in Wien lanciert. In der gemeinsamen Schlusserkl\u00e4rung wurde jeder Staat dazu angehalten, eine unabh\u00e4ngige Menschenrechtsinstitution einzurichten. Die UNO-Generalversammlung in Paris best\u00e4tigte die Erkl\u00e4rung noch im gleichen Jahr. Die sogenannten <a href=\"https:\/\/www.ohchr.org\/EN\/ProfessionalInterest\/Pages\/StatusOfNationalInstitutions.aspx\">Pariser Prinzipien<\/a> sehen insbesondere vor, dass die NMRI gesetzlich verankert und unabh\u00e4ngig ist, \u00fcber ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur F\u00f6rderung der Menschenrechte verf\u00fcgt, pluralistisch zusammengesetzt ist und eine ausreichende (staatliche) Grundfinanzierung erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Die Idee der NMRI besteht u.a. darin, Fragen der Menschenrechte pr\u00e4ventiv und unabh\u00e4ngig von der Verwaltung zu bearbeiten und die Verwaltung sowie auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft zu beraten. Damit soll die NMRI eine L\u00fccke f\u00fcllen zwischen dem Handeln der staatlichen Beh\u00f6rden und dem gerichtlichen Rechtsschutz, der wesensgem\u00e4ss erst nachtr\u00e4glich greift. <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/amtliches-bulletin\/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=53146#votum2\">St\u00e4nderat Carlo Sommaruga (SP\/GE) brachte das Beispiel \u00fcberf\u00fcllter Untersuchungsgef\u00e4ngnisse<\/a> \u00a0\u2013 eine Situation, in der pr\u00e4ventive Unterst\u00fctzung der Beh\u00f6rden eine Verbesserung der grundrechtlichen Situation herbeif\u00fchren kann und so langwierige Gerichtsverfahren verhindert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n<h2>St\u00e4nderatsdebatte<\/h2>\n<p>Der St\u00e4nderat hat nun dem <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/fga\/2020\/56\/de\">Entwurf des Bundesrats<\/a>, der die NMRI im Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur zivilen Friedensf\u00f6rderung und zur St\u00e4rkung der Menschenrechte verankert, zugestimmt, womit das Gesch\u00e4ft als n\u00e4chstes in den Nationalrat kommen wird. Eine Kernfrage der Debatte im St\u00e4nderat war die Definition der Aufgaben der NMRI \u2013 m\u00f6glichst offen, damit die NMRI neuen Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte begegnen kann, oder eher eng, um Kompetenzkonflikte mit bereits bestehenden Beh\u00f6rden zu vermeiden? Der St\u00e4nderat entschied sich f\u00fcr Letzteres und stimmte damit der bundesr\u00e4tlichen Formulierung zu, auch wenn dieser Punkt von einigen Ratsmitgliedern kritisiert wurde, weil nur teilweise kompatibel mit den Pariser Prinzipien.<\/p>\n<h2>Weshalb die lange Entstehungsgeschichte?<\/h2>\n<p>Damit geht es vorw\u00e4rts in einem Thema, das bereits seit Langem auf dem Tisch liegt und das dennoch bislang kaum Fortschritte verzeichnete. Auch wenn die Schweiz 1993 noch nicht Mitglied der UNO war, bekannte sie sich bereits fr\u00fch zu der Resolution von 1993, ohne jedoch selbst Schritte zur Einrichtung einer NMRI zu unternehmen. Ein Postulat forderte den Bundesrat im Jahre 2002 auf, abzukl\u00e4ren, ob in der Schweiz Bedarf einer unabh\u00e4ngigen Menschenrechtsinstitution bestehe. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass zwar Bedarf bestehe, dennoch sei es f\u00fcr die Einrichtung einer NMRI zu fr\u00fch. Deshalb wurde vorerst im Rahmen eines Pilotprojekts das universit\u00e4re <a href=\"https:\/\/www.skmr.ch\/\">\u201eSchweizerische Kompetenzzentrum f\u00fcr Menschenrechte\u201c (SKMR)<\/a> gegr\u00fcndet, das seine T\u00e4tigkeit Anfang 2011 aufnahm. Die <a href=\"https:\/\/www.skmr.ch\/cms\/upload\/pdf\/150706_Schlussbericht_Evaluation_SKMR.pdf\">externe Evaluation<\/a> dieser Pilotphase ergab 2015, dass die SKMR n\u00fctzliche Dienstleistungen erbringt. Gleichzeitig zeigten sich auch Defizite (u.a. hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung und ungen\u00fcgender Unabh\u00e4ngigkeit). Die Verz\u00f6gerung in der Schaffung einer NMRI d\u00fcrfte wohl einerseits der als gut befundenen Arbeit des SKMR zuzuschreiben sein, andererseits auch der Tatsache, dass Bem\u00fchungen f\u00fcr eine pr\u00e4ventive St\u00e4rkung der Menschenrechte angesichts dringenderer politischer Themen tendenziell wohl einen schweren Stand haben. Umso mehr ist die Arbeit des Parlaments nun zu begr\u00fcssen.<\/p>\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n<p>Dank geht an Gian Heimann, Student an der Uni Z\u00fcrich, f\u00fcr seine Mitwirkung an diesem Beitrag. <\/p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 8. Juni 2021 hat der St\u00e4nderat der Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution als Erstrat zugestimmt. Damit geht es einen Schritt weiter in einem Projekt, das die Schweiz seit 2002 besch\u00e4ftigt. 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